Situation: Ich bin Deutsche und lebe in Deutschland mit meiner Tochter (11 Monate). Der Vater meiner Tochter ist Franzose und lebt in Frankreich. Meine Tochter ist in Deutschland geboren und lebt bei mir. Ich habe das alleinige Sorgerecht für sie. Sie hat aber nach französischem Recht den Nachnahmen bekommen, weil das in Deutschland möglich war. Wir haben auch ein französisches Familienbuch bei der franzöischen Botschaft in Berlin für sie beantragt und bekommen. Nun sind wir getrennt. Vater möchte das meine Tochter ein halbes Jahr bei ihm lebt und ein halbes Jahr bei mir in Deutschland. Das wäre nach französischem Recht so üblich. Dem stimme ich natürlich nicht zu. Er kann sie sehen so oft er will, hier in Deutschland und ich fahre während meines Urlaubs mit ihr zu ihm nach Frankreich. Frage: Das Jugendamt war sich nicht sicher welches Recht jetzt gilt. Gilt für meine Tochter deutsches Recht oder französisches Recht? Und was gilt, wenn ich mich mit ihr in Frankreich aufhalte? Wenn beide Rechte gelten, welches Recht hat dann Vorrang, wenn sich die Rechte widersprechen? Ich bin ein bisschen ratlos, vielleicht können Sie mir helfen.
von rawe am 20.10.2013, 22:24