Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe nach 2 Jahren EZ wieder TZ im Nov 2013 zu arbeiten bekommen. In diesem Monat gibt es immer das Weihnachtsgeld, welches ich aber letztes Jahr nicht bekommen habe.
Meine Frage nun, habe ich Anspruch darauf? Im Tarivertrag stehen dazu außer der %-Angaben nach x Monaten Betriebszugehörigkeit keine weiteren Angaben.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Skunki
von
skunki
am 20.02.2014, 13:42
Antwort auf:
Weihnachtsgeldzahlung nach EZ
: 13.Gehalt/Mutterschutz
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
Weihnachtsgeldzahlung nach EZ
Anspruch auf 2/12 hast du
von
Tanja2255
am 24.02.2014, 13:35