ramoni91
Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin seit Ende 2015 dort angestellt, wurde zeitgleich auch schwanger und bin dann schnell ins Beschäftigungsverbot gefallen. Während der Elternzeit folgten Kind zwei und drei. Nun möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflösen. Bietet mir aber keine Abfindung beziehungsweise Resturlaub an. Auf was habe ich Anspruch? Habe ich angespruch auf eine Abfindung? Ich habe ja nur kurz dort gearbeitet. Ich habe gerade nur das Gefühl dass der Arbeitgeber mich so einfach wie möglich los haben möchte.
Hallo, er kann Ihnen erst am ersten Tag nach der EZ kündigen. Ob das dann zulässig ist, entscheidet sich nach der Frage, ob das KSchG gilt. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als 10 AN hat. Liebe Grüße NB
desireekk
Anbieten kann er viel... Grundsätzlich kann er dich ggf. erst kündigen, wenn Du NACH der EZ am ersten Tag zur Arbeit erscheinst. Bis dahin musst Du gar nichts machen. DANN kann er dich kündigen und muss dich während der Kündigungsfrist normal bezahlen (und Du normal arbeiten). Eine Abfindung sehe ich nicht, höchstens dass er Dir den Resturlaub auszahlen muss. Davon ab: jemanden der bei mir effektiv nur wenige Wochen/Monate vor 8 (!) Jahren mal gearbeitet hat, den würde ich auch gerne aus meinen Büchern haben wollen. Nimm das also nicht persönlich. VG D
chrissicat
Möchtest du denn auch, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird? Wenn nein, würde ich keinem Aufhebungsvertrag zustimmen. Es kann dich keiner zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Das geht nur, wenn BEIDE Vertragspartner einverstanden sind. Was dir dann zusteht, ist Verhandlungssache. Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung hast du nicht, könntest aber durchaus darauf bestehen, dass eine Abfindung vereinbart wird, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollst (und wenn es keine hohe Abfindung ist).
Ani123
Der AG kann ihnen frühestens am 1. Arbeitstag nach der EZ kündigen. Da stellt sich die Frage, wann die EZ endet. Ich gehe davon aus, dass sie die EZ jeweils zum Beginn des Mutterschutzes beendet haben um Mutterschaftsgeld in VZ zu erhalten. Somit wird es vermutlich sein, dass sie noch EZ von einem oder mehreren Kindern haben. Möchten Sie diese noch nehmen? Damit sie eine Basis für ihren AG haben sollten sie wissen, wieviele Tage Resturlaub sie haben. Für jeden Monat wo sie nicht ganz in EZ waren steht ihnen der volle Urlaubsanspruch zu. Somit auch voll für die Zeit im BV und im Mutterschutz für jedes Kind. Was ist ihr Plan für nach der EZ? Möchten Sie den alten Vertrag wieder aufleben lassen? Wenn ja kann ihr AG nichts dagegen machen. Möchten Sie weniger Stunden arbeiten muss der AG dem zustimmen. Sollten sie während der EZ TZ in EZ arbeiten wollen kann der AG das nur wegen betrieblichen Gründen ablehnen und die muss der AG in der schriftlichen Ablehnung nennen. In dem Fall der Ablehnung kann TZ in EZ bei einem anderen AG gearbeitet werden. Eine Zustimmung vom AG muss es dazu geben, was in der Regel erfolgt, wenn er keine Beschäftigung hat. Wenn sie nicht zu ihrem AG zurückkehren möchten suchen sie sich eine neue Arbeitsstelle. Sollten sie noch in EZ sein haben sie vermutlich keinen Zeitdruck. Und wenn sie eine neue Stelle haben bitten sie bei ihrem jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag. Wenn er sie wirklich loswerden möchte stimmt er dem zu. Ob sie eine Abfindung bekommen wenn sie die Aufhebung von ihrem AG annehmen ist fraglich, weil zwischen ihrer Tätigkeit bis jetzt 8 Jahre liegen und sie nur eine kurze Zeit dort tätig waren. Sie können es versuchen, ob ihr AG dem zustimmt ist fraglich. Andersherum wäre der Zeitpunkt während der EZ auch nicht gut, weil sie dann keinen AG mehr haben. Hinzu kommt, dass die Agentur für Arbeit ihnen das auch Monate später negativ auslegen und es zur Sperre kommen kann.
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