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Hallo Frau Bader, ich weiß, daß die Kündigungsfrist nach der EZ 3 Monate beträgt. Gilt die Kündigungsfrist zum Monatsende oder zum genauen Tag des EZ-Endes? Z.B. die EZ endet am 17.01., ist dann die Kündigung zum 17.04./18.04. oder 30.04. gültig? Wenn der AG einen Aufhebungsvertrag anbietet, gilt der dann zum Ende der EZ oder muß da auch eine Frist eingehalten werden? Viele Grüße Tanja
Hallo, es gilt auf den Tag. Besser auch da enhalten, mus aber nicht. Gruß, NB
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