Hallo zusammen!
Folgendes Problem: als ich den Teilzeit-Antrag für nach der Elternzeit gestellt habe wurde dieser abgelehnt da keine Teilzeitstellen zur Verfügung ständen. Somit wurde mir das „GO“ dazu gegeben mich anderweitig umzuschauen und zu bewerben, sollte ich kurzfristig was neues finden würden mir keine Steine in den Weg gelegt werden. Kurzzeitig wurde mir auch ein Aufhebungsvertrag angeboten den ich abgelehnt habe, da er mir ohne neuen Job keine Vorteile geboten hätte. Nachdem ich nun schon Vorstellungsgespräche hatte und aktuell eine Stelle in Aussicht habe bei der ich noch auf Rückmeldung warte, meldet sich plötzlich doch mein aktueller AG mit einem Teilzeitangebot. Ich bin vom Gefühl her allerdings eher bei dem neuen Unternehmen und hoffe auf eine Zusage. Die Tatsache dass ich nun aber doch eine Stelle angeboten bekommen habe macht die Sache komplizierter: kann ich die Stelle bei meinem aktuellen AG einfach so ablehnen obwohl ich vorher danach gefragt hatte?! Kann ich einen neuen Vertrag unterzeichnen und wie läuft es dann mit meinem aktuellen AG?! Ich weiß dass ich durch die elternzeit 3 Monate vorher kündigen müsste, das hab ich nun natürlich verpasst da ich fest davon ausgegangen bin entweder durch den aufhebungsvertrag rauszukommen (sollte ich eine neue Stelle finden, denn mein alter AG wollte mich ja sowieso los werden und hätte dies nicht verneint) oder durch eine gerichtliche Einigung um auf mein Recht auf eine Teilzeitstelle zu bestehen. Somit fällt das schonmal weg bzw weiß ich auch gar nicht ob ich so einfach kündigen kann in der Situation? Gibt es andere Wege um da gut rauszukommen? Evtl. Trotzdem nach einem aufhebungsvertrag fragen und Beichten dass ich lieber eine neue Stelle antreten würde? Hätte mein AG mir nicht so fest verklickert dass es keine Teilzeit stelle für mich gibt würde das ganze ja komplett anders aussehen und ich hätte nichts neues gesucht.. irgendwie auch deren Verschulden. Und so kurz vor knapp jetzt doch um die Ecke kommen und mir was anbieten.. müssen ja damit rechnen dass ich schon Gespräche hatte.. zeitlich alles ziemlich doof überschnitten jetzt.
von
MichDi
am 08.12.2022, 20:56
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ erst abgelehnt, plötzlich doch möglich
Hallo,
Sie können selbstverständlich beim alten AG kündigen und müssen den TZ-Vertrag nicht annehmen. Beachten Sie aber die Kündigungsfristen.
Am besten wäre es, wenn noch EZ-Zeiten offen sind. Dann könnten Sie in TZ bei dem anderen AG arbeiten und dann zum ende der Ez entscheiden, wo es Ihnen besser gefällt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2022
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ erst abgelehnt, plötzlich doch möglich
Meine normale Kündigungsfrist wäre bei 2 Monaten laut Vertrag, ich muss aber die 3 Monate Frist laut dem Gesetz berücksichtigen richtig?? Oder gilt das nur wenn ich direkt zum elternzeit Ende aussteigen will? Das wäre sowieso schon zu spät, mit der 2 monatsfrist müsste ich nämlich zumindest einen Monat trotzdem arbeiten bzw. Kann ggf. resturlaub einreichen oder Ähnliches.
von
MichDi
am 08.12.2022, 22:11
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ erst abgelehnt, plötzlich doch möglich
Du machst Dir unnötig Gedanken.
Du kannst nach der Elternzeit normal kündigen und bist nicht verpflichtet, das Teilzeitangebot anzunehmen, es ist, wie der Name sagt, ein Angebot, keine Verpflichtung.
Du kannst auch immer noch einen Aufhebungsvertrag schliessen.
Nicht böse sein, aber ich sehe das Problem gar nicht.
von
Berlin!
am 09.12.2022, 07:58
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ erst abgelehnt, plötzlich doch möglich
Alles gut, das höre ich aktuell öfter aber ich mache mir da auch total den Kopf :D
Wenn ich normal kündige komme ich aber weder zum EZ-Ende aus dem Vertrag, noch rechtzeitig zum neuen Arbeitsbeginn da ich die Frist ja verpasst habe und dachte ich kann so oder so nicht da bleiben.. aber ich hoffe auch dass ansonsten einem aufhebungsvertrag nichts im Wege steht. Lieben Dank!
von
MichDi
am 09.12.2022, 09:08
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ erst abgelehnt, plötzlich doch möglich
Ich wunder mich, was sie machen wollten wenn sie keine TZ-Stelle bei einem anderen AG gefunden hätten (gehe jetzt davon aus, dass das klappt). Wären sie dann in VZ zu ihrem AG zurück gekehrt? Die EZ hätte so oder so geendet. Einfach nicht zur Arbeit gehen, weil sie VZ nicht können, wäre keine Option gewesen. Ihr AG könnte sie kündigen und es gäbe eine Sperre bei der Agentur für Arbeit. Somit kein ALG.
Jetzt hoffen sie auf die Zusage bei der neuen Stelle und ihnen fällt auf, dass die alte Stelle noch da ist. Wie ich oben schon schrieb, warum fällt ihnen das jetzt erst auf?
Sie können um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ihr AG muss dem nicht zustimmen. Er kann sogar das TZ-Angebot zurück ziehen. Oder haben sie das schriftlich und vom AG unterzeichnet? Ihr AG kann verlangen, dass sie nach der EZ VZ arbeiten.
Die neue Arbeit können sie nur unter einem der zwei Sachen antreten:
1) ihr AG stimmt dem Aufhebungsvertrag zu. Sie haben dort kein bestehendes Arbeitsverhältnis mehr.
2) Ihr alter AG stimmt TZ in EZ bei einem anderen AG zu. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Dafür brauchen sie noch EZ. Zudem müssen sie auch dann bedenken, dass wenn sie nach der EZ nicht dort hin zurückkehren möchten rechtzeitig zu kündigen.
Der neue AG muss ebenfalls der TZ in EZ zustimmen. Zudem läuft der Vertrag mit Ende der EZ aus. Der AG kann ihn dann auf regulär TZ umschreiben. Er muss es nicht.
von
Ani123
am 09.12.2022, 20:22