Oktaevlein
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit über 10 Jahren unbefristet bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und dieser hat mehr als 15 Mitarbeiter. Zur Zeit arbeite ich ein paar Stunden während meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Nun wollte ich nach meiner Elternzeit gerne in Teilzeit zurückkehren. Dies lehnt der Arbeitgeber ab mit der Begründung, dass meine Stelle nur Vollzeit möglich sei, also quasi eine Ablehnung aus betrieblichen Gründen. Muss ich das jetzt so hinnehmen oder braucht der Arbeitgeber "bessere Argumente", um den Wunsch nach Teilzeit NACH der Elternzeit abzulehnen? Vielen Dank.
Hallo, er muss eine Erklärung abgeben, die nachvollziehbar ist. Ich weiß nicht, was er genau geschrieben hat und ob die Sache so offensichtlich ist, dass er es nicht näher begründen muss. Ansonsten würde ich eine genauere Erklärung anfordern Liebe Grüße NB
SumSum076
So wie ich Gerichtsurteile dazu lese, muss der AG mittlerweile ausführlicher begründen, warum das nicht geht. zB Beschreibung der Stelle, Benennung Aufgabenbeschreibung, die nicht teilbar ist, Arbeitsabläufe... Mal realistisch betrachtet: Geht deine Stelle auf Teilzeit? Gibt es bei euch im Bereich schon Teilzeitkräfte? Gruß Sabine
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