Sanig92
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in Elternzeit mit meinem ersten Kind, das Elterngeld und Elternzeit endet im November diesen Jahres. Ich habe letztes Jahr direkt vom AG BV bekommen, da ich in der Pflege arbeite. Wir planen Ende des Jahres wieder schwanger zu werden. Steht mir wieder ein BV zu, auch wenn ich nicht gearbeitet habe nach meiner Elternzeit? Also wenn es ein nahtloser Übergang von der einjährigen Elternzeit zu einer erneuten Schwangerschaft wäre? Wir könnten es uns finanziell nicht leisten, wenn ich bis zum nächsten Mutterschutz kein Geld bekäme, der Wunsch nach einem zweiten Kind ist groß, von daher bräuchten wir eine Absicherung, dass ich in der nächsten Schwangerschaft nicht finanziell in Not gerate. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! Liebe Grüße
Hallo, nein, der AG hat das Recht, Sie zB in die Verwaltung umzusetzen. Liebe Grüße NB
Bone
Nein. Kein BV ist sicher. Da dein Kind aber betreut sein muss damit du ein BV bekommen kannst, könntest du ja in dem Falle normal arbeiten bis zum Mutterschutz. Damit generiert du neues EG.
3wildehühner
Du bekommst das, was du ohne BV bekommen würdest. Planst du Vollzeit nach der Elternzeit zu arbeiten und hast dementsprechend eine Betreuung für dein erstes Kind, bekommst du dann dein Vollzeitgehalt. Planst du Teilzeit und ist dein Kind betreut, erhältst du Teilzeitgehalt im Falle eines BV. Hast du keine Betreuung und kannst daher nicht arbeiten, musst du entweder mit Zustimmung deines Arbeitgebers die Elternzeit verlängern oder , falls er da mich zustimmt, kündigen. Es kann aber auch sein, dass dein Arbeitgeber im Umfang deiner geplanten Arbeitsstunden eine Ersatztätigkeit für dich findet; dann musst du dieser selbstverständlich nachgehen. Auch im Falle einer Fehlgeburt musst du unschärfer deinen Arbeitsvertrag vollumfänglich erfüllen können. Alles Andere ist strafrechtlich relevanter Sozialbetrug auf Kosten der Allgemeinheit.
cube
Ein BV wird vom AG ausgesprochen, wenn er keinen MuSchu-konformen Arbeitsplatz bereitstellen kann. Das wird erst mal wieder geprüft werden müssen - sicher ist ein BV also nicht. Darüber hinaus setzt ein BV Arbeitsfähigkeit voraus = Kinderbetreuung ist gewährleistet, du bist gesund (eine AU hätte Vorrang vor einem BV). Du solltest dich also lieber sicherheitshalber darauf einstellen, arbeiten gehen zu müssen und dich rechtzeitig um eine Kinderbetreuung kümmern. Bedenkt bitte auch: maßgeblich für das EG sind die letzten 12 Monate mit Gehalt - jeder Monat ohne Einkommen zählt mit 0 Euro. Also angenommen, du wirst tatsächlich im November/Dezember schwanger - ob mit oder ohne BV wirst du keine 12 Monate Gehalt beziehen und dementsprechend eben auch weniger EG als bei Kind 1 bekommen.
Sanig92
Frau Bader, Noch eine Rückfrage, ist der AG aber verpflichtet, mich in irgendeiner Weise arbeiten zu lassen? Falls ich kein BV bekäme würde ich natürlich arbeiten, falls er mir eine Alternative anbieten kann, falls nicht kann er mich aber nicht unbezahlt zuhause lassen oder?
Sanig92
Danke nochmal für Eure Antworten, der Fall hat sich geklärt, ich habe bei meiner Personalstelle nachgefragt und würde direkt wieder ins BV kommen! Lieben Dank und viele Grüße
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