LineS
Sehr geehrte Frau Bader, meine Kollegin wollte vor anderthalb Jahren nach einem Jahr EZ wieder mit 30% einsteigen, das Schulamt lehnte ab: mindestens mit 50% müsse sie wieder einsteigen. Mir werde es vermutlich genauso gehen, sagte meine Schulleitung mir neulich im Gespräch auf dem Schulfest. Darf das Schulamt das? Kann ich mich dagegen wehren? Wir haben evtl ab April einen Kitaplatz, aber wir möchten unser Kind vor dem 5. Lebensjahr nicht den ganzen Tag in Fremdbetreuung geben und ich sehe nicht, wie ich realistisch mehr als 30% arbeiten kann. Mein Mann ist in Ausbildung und kann nicht in Teilzeit gehen. Vielen Dank für Ihre Atbeit hier! Herzliche Grüße Halina Stevens
Hallo, da Sie Beamtin sind, gelten Sonderregelungen je nach Bundesland. Ob derartiges da geregelt ist, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB
Ally79
Wegen des Lehrermangels handhaben einige Bundesländer es tatsächlich so. Es kommt also darauf an wo du wohnst und welche Regeln aktuell gelten. Mit 50% muss dein Kind aber nicht ganztags in die Betreuung. Ich habe nie unter 2/3 gearbeitet als Lehrerin und hatte max einen Nachmittag. Inzwischen arbeite ich fast Vollzeit und muss weiterhin nur an einem Nachmittag in die Schule. Das könntest du mit deiner Schulleitung ja absprechen.
misses-cat
Also eine Freundin von mir arbeitet 50 Prozent als grunschullehrerin, sie würde es immer schaffen mittags um 14 Uhr die Kinder abzuholen ausser an dem Tag wo Konferenzen sind von ganztagsbetreuung würde ich da nicht reden
misses-cat
Ach so du bist Beamtin, ja das ist einer der wenigen Nachteile den du hast das kann das Schulamt verlangen
luvi
Ob man so dem Lehrermangel entgegen wirkt? Wenn ich in der Elternzeit verpflichtet werden würde, so viel mehr zu arbeiten als ich das eigentlich möchte, würde ich gar nicht an der Schule arbeiten. Luvi
misses-cat
Ich wäre sofort für eine Gesetzesänderung wer Beamter sein will muss halt in den sauren Apfel beißen, ansonsten kann man auch sehr gut als angestellter Lehrer arbeiten Finde eh das die zeit vorbei sein sollte das Lehrer verbreitet werden
User-1722183313
In EZ kann man in der Regel unterhälftig arbeiten oder auch in der Beurlaubung. Vielleicht eine Alternative? Allerdings haben alle Bundesländer unterschiedliche Regelungen.
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