Hallo, Ich habe eine Frage.
Ich möchte im Februar wieder an meinem Arbeitsplatz zurück kehren nach der Elternzeit.
Eigentlich habe ich einen Vollzeitvertrag, kann aber aufgrund des Kindes nicht mehr Vollzeit arbeiten (Arzthelferin).
Nun habe ich natürlich mitgeteilt, wie ich gerne arbeiten wollen würde.
5 Tage die Woche am Vormittag.
Jetzt kann sie mir aber nur 4 Tage anbieten, da sie zu viel Personal hat. Also statt 25h nur 20h.
Ich habe schon gelesen, dass ich keinen Anspruch auf Wunschzeiten habe, aber kann sie mir einen Tag weniger geben obwohl ich eigentlich eine Vollzeitstelle habe?
Über eine Antwort, würde ich mich freuen.
Lg Alex
von
Alexiandi
am 02.07.2023, 11:12
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Hallo,
zunächst einmal haben Sie Anspruch wie ihre Vollzeitstelle. Die können Sie aber nicht ausüben wegen der Kinderbetreuung. Einen Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Hierbei haben Sie jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, dies sollte einvernehmlich geregelt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2023
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Naja Du einen Vollzeitvertrag hast und den nicht erfüllen kannst, kann der ja so von Dir aus nicht mehr weitergeführt werden.
Also bekommst Du, wenn Du dort weiter arbeiten willst einen neuen Vertrag in TZ. Wie viel Stunden ist eben Verhandlungssache und auch wann die Stunden geleistet werden müssen. Eine Anspruch auf 25h gibt es nicht nur weil Du einen VZ hast. Den kannst Du ja nicht mehr erfüllen .
Vielleicht wäre Brückenteilzeit eine Möglichkeit Deinen Vollzeitvertrag erstmal zu erhalten.
von
Suomi
am 02.07.2023, 11:20
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Hast du noch EZ übrig oder sind die kompletten 3 Jahre pro Kind aufgebraucht?
Falls noch etwas übrig, würde ich die EZ verlängern und für die Zeit dann befristet die 20 Stunden die Woche annehmen. Weit besser als kündigen zu müssen, denn das müsstest du. Wenn du nicht wie vereinbart nach der EZ wieder VZ arbeiten kannst. So kannst du, wenn die EZ vorbei ist und die Kinderbetreuung gesichert ist, wieder VZ arbeiten. Den ob du bei deinem Ag sonst wieder aufstocken kannst, eher fraglich. Die TZ-Vereinbarung läuft dann nur solange, wie du in EZ bist. Anspruch darauf das dein AG dir 25 statt 20 Std gibt hast du keinen. Nur Anspruch auf denen VZ-Job. Den kann dein AG dir aber durchaus kündigen sobald du wieder außerhalb der EZ arbeitest. Irgendein Schlupfloch lässt sich immer finden.
von
Neverland
am 02.07.2023, 13:12
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Es ist kooperativ von deinem AG, dass er nicht darauf besteht, dass du deinen Arbeitsvertrag erfüllst, sondern bereit ist, eine Teilzeitregelung zu finden, die für BEIDE Seiten passt. In der Regel ist das ein Kompromiss.
von
Pamo
am 02.07.2023, 15:21
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Du hast nach der EZ Anspruch auf deine alte VZ-Stelle, wenn du die nicht erfüllen kannst oder willst musst du kündigen, denn Anspruch auf TZ gibt es nur in Betrieben mit mdst 15 Mitarbeitern, das wird in einer Arztpraxis wohl eher nicht der Fall sein. Somit ist deine Chefin schon sehr kooperativ, da solltest du nicht lange zögern und annehmen - oder kündigen und schauen, ob du woanders Wunschstunden und Wunschzeiten bekommst.
von
KielSprotte
am 02.07.2023, 16:14
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Gibt es vor Ort vielleicht einfach zu viele Teilzeitkräfte, die alle vormittags arbeiten wollen? Wenn ja wäre es ja vielleicht eine Option anzubieten, auch einen Tag nachmittags zu arbeiten und an diesem Tag betreut der Papa oder jemand anders das Kind. Dann würdest du vielleicht auf die 25h kommen.
von
85kathali
am 02.07.2023, 20:37
Antwort auf:
Teilzeit nach EZ
Wenn möglich würde ich kooperieren und die Bereitschaft zeigen einen ganzen Tag (hat den Vorteil einen freien Tag in der Woche zu haben) oder einen Nachmittag (dann wäre vormittags frei) zu arbeiten.
In manchen Bereichen ist es möglich Home Office zu machen und dann zu arbeiten, wenn das Kind schläft. Das kann abends/nachts sein und nicht das, was sich gewünscht wird, aber es kann dazu führen, dass Kinderbetreuung und Arbeit vereinbar ist.
Wenn der KV oder andere Personen an einem Nachmittag nicht in der Betreuung unterstützen können bleiben ihnen folgende Möglichkeiten: a) TZ in EZ 20 Stunden verteilt auf 4 Arbeitstage verteilt zu arbeiten, b) TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Dafür wird die Zustimmung ihres jetzigen AG benötigt, c) ablehnen, was den Nachteil hat, dass sie keinen Verdienst haben.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass sie noch EZ über haben. In dem Fall empfiehlt sich TZ in EZ zu arbeiten. In der Zeit ruht der VZ-Vertrag. Denn vielleicht möchten sie nach der EZ wieder VZ arbeiten, was dann möglich wäre. So wie sie schreiben, hat ihr AG genug AN, so dass eine Aufstockung der Wochenstunden mir regulärem TZ schwierig wird.
Sollte keine EZ mehr vorhanden sein müssen sie überlegen, was sie möchten. Um sicher zu sein könnten sie den TZ-Vertrag mit 4 Tage á 5 Stunden vormittags annehmen. Sie können sich zeitgleich einen neuen AG suchen, wo ihre Wunschzeiten möglich sind. In manchen Krankenhäusern werden auch MFA eingestellt.
von
Ani123
am 03.07.2023, 00:48