Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn man seine Wochenarbeitszeit im Anschluß an die Elternzeit für die Dauer von 24 Monaten reduzieren möchte, hat man danach wieder Anspruch auf die volle Stelle? Danke+ Gruß fenja2003
Hallo, ja-wenn man das so vertraglich vereinbart Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, hier einige Infos vorab: -es sind mehr als 15 Mitarbeiter im Unternehmen - von 1993 - 2004 habe ich Vollzeit gearbeitet Bürojob - 02/2004 kam meine 1. Tochter auf die Welt 3 Jahre EZ beantragt - 02/2007 Rückkehr mit böser Überraschung kein Bürojob in TZ möglich dafür Angebot als Kassiererin,das ich angenommen hatte. 1 ...
Hallo Frau Bader, bei uns im Unternehmen haben bisher alle Muttis Probleme gehabt nach der Elternzeit zurückzukehren. Das Problem sind nicht die direkten Vorgesetzten, sondern die HR Abteilung. Irgendwie stellen sie sich quer. Die Chefs und der Betriebsrat müssen echt kämpfen, dass man zurückkommen kann. Mein derzeitiger Abteilungsleiter möchte ...
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Hallo, während der Elternzeit habe ich einen Teil der EZ in 50% Teilzeit gearbeitet. Aufgrund einer schweren Erkrankung konnte ich nach dem Ende der EZ länger nicht Arbeiten und war krank geschrieben und erhalte nach 6 Wochen Krankengeld. Wonach wird das Krankengeld berechnet? Nach dem vollen Gehalt vor der EZ oder nach den 50% in der EZ o ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
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