Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

Frage: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

jan2

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Hallo, während der Elternzeit habe ich einen Teil der EZ in 50% Teilzeit gearbeitet. Aufgrund einer schweren Erkrankung konnte ich nach dem Ende der EZ länger nicht Arbeiten und war krank geschrieben und erhalte nach 6 Wochen Krankengeld. Wonach wird das Krankengeld berechnet? Nach dem vollen Gehalt vor der EZ oder nach den 50% in der EZ oder nach den 100% Lohnfortzahlung seit Ende der EZ (krank)? Vielen Dank!


chrissicat

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Nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.


jan2

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in den direkten 3 Kalendermonaten vor Krankheitsbeginn war ich in ET OHNE Teilzeit, also ohne Bezüge. Vermute, dass also also die letzten 3 KM vor Krankheitsbeginn in denen ein Einkommen vorhanden war herangezogen? Vielen Dank!


-Talia-

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Das Krankengeld wird nach deinem aktuellen Lohn berechnet. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du ja nach der EZ 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen?


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