Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welcher Abrechnungsmonat Berechnungsgrundlage Krankengeld Teilzeit in Elternzeit

Frage: Welcher Abrechnungsmonat Berechnungsgrundlage Krankengeld Teilzeit in Elternzeit

Sunny-00

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Guten Tag, ich befinde mich momentan in Teilzeit in Elternzeit. Ich habe am 3.1. angefangen, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ich bin Anfang Februar schwer erkrankt und erhalte bisher Krankengeld. Da der Januar kein vollständiger Abrechnungsmonat ist, ergibt sich die Frage, ob die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld der letzte vollständige Abrechnungsmonat ist, der vor der Elternzeit liegt? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIe bekommen 70 % vom netto. Schwankt das denn so so sehr? Vor der EZ ist ja wahrscheinlich noch VZ-Lohn gezahlt worden - der wird nicht herangezogen. Liebe Grüße NB


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