Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe noch 24 Tage Resturlaub und fange wieder im November zu arbeiten. Kann ich jeder Woche ein Tag Urlaub nehmen und so bis zum Sommer 2024. Der AG ist einverstanden, jedoch nicht sicher ob das zulässig ist.
LG und danke,
N.
von
Nektarica
am 25.06.2023, 22:23
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Hallo,
gibt es denn zusätzlich neuen Urlaub, der am Stück genommen wird? wegen dem Erholungsfaktor.
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2023
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Klar geht das, wenn das für beide passt.
von
Pamo
am 26.06.2023, 03:21
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Habe zu schnell abgedrückt.
Das steht im § 7 BUrlG
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2023
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Vielen Dank :) Ja, es kommt auch neues Urlaub dazu, somit ist Erholungsfaktor garantiert, da ich auch zusammenhängend was nehmen will. Allerdings wüsste ich nicht ob ich Resturlaub schon in November/Dezember verbrauchen muss, oder geht auch so ab und zu.
von
Nektarica
am 26.06.2023, 20:27