Diskja
Hallo liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie und versuche mich kurz zu fassen: 1. wegen des BVs habe ich noch 24 Tage Urlaubsanspruch aus meiner VZ-Tätigkeit. Im 2. & 3. EZ-Jahr arbeite ich beim alten AG in TZ an 2-3 Tagen. Kann ich den alten Urlaub auch erst NACH der EZ nehmen, wenn ich wieder VZ arbeite? Die 24 Tage stehen ja für 24*7,5h Urlaub. In der TZ dann ja nur 24*3h. 2. meine VZ-Stelle als Abt-Ltg. ist nicht teilbar. Daher werde ich in der EZ wohl als "normale" Sachbearbeiterin arbeiten müssen. Bekomme ich dafür während der EZ einen extra befristeten Vertrag und auch nur den Stundenlohn für Sachbearbeitung oder weiterhin meinen Lohn als Abt-Ltg. (VZ-Vertrag lautet direkt Abt.-Ltg. mit entsprechender Eingruppierung) Vielen vielen Dank im voraus. Sonnige Grüße Diskja
Hallo, 1. Ja, geht auch nach der EZ 2. Das mit dem Zusatzvertrag wäre korrekt Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bäder, mein Sohn ist am 03.05. geboren. Nun ist auf Grund der Entfernung der Arbeitstätte eine Kündigung zum Ende der EZ nötig. Da ich jedoch noch viele Tage Resturlaub habe, würde ich diese gern noch in Anspruch nehmen und zum 31.5. kündigen. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! LG
Hallo, mein Arbeitgeber meinte zu Beginn meiner Elternzeit das man während der Elternzeit keinen Urlaub erwirbt. Das schrieb er mir per Mail. Jetzt habe ich gelesen das man sehr wohl Urlaub erwirbt. Gilt seine Aussage jetzt schon als Kürzung? Und was ist mit den halben Monaten? Kann ich dir wenigsten noch nehmen? gruss mickey
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe noch 24 Tage Resturlaub und fange wieder im November zu arbeiten. Kann ich jeder Woche ein Tag Urlaub nehmen und so bis zum Sommer 2024. Der AG ist einverstanden, jedoch nicht sicher ob das zulässig ist. LG und danke, N.
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