Diskja
Hallo liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie und versuche mich kurz zu fassen: 1. wegen des BVs habe ich noch 24 Tage Urlaubsanspruch aus meiner VZ-Tätigkeit. Im 2. & 3. EZ-Jahr arbeite ich beim alten AG in TZ an 2-3 Tagen. Kann ich den alten Urlaub auch erst NACH der EZ nehmen, wenn ich wieder VZ arbeite? Die 24 Tage stehen ja für 24*7,5h Urlaub. In der TZ dann ja nur 24*3h. 2. meine VZ-Stelle als Abt-Ltg. ist nicht teilbar. Daher werde ich in der EZ wohl als "normale" Sachbearbeiterin arbeiten müssen. Bekomme ich dafür während der EZ einen extra befristeten Vertrag und auch nur den Stundenlohn für Sachbearbeitung oder weiterhin meinen Lohn als Abt-Ltg. (VZ-Vertrag lautet direkt Abt.-Ltg. mit entsprechender Eingruppierung) Vielen vielen Dank im voraus. Sonnige Grüße Diskja
Hallo, 1. Ja, geht auch nach der EZ 2. Das mit dem Zusatzvertrag wäre korrekt Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bäder, mein Sohn ist am 03.05. geboren. Nun ist auf Grund der Entfernung der Arbeitstätte eine Kündigung zum Ende der EZ nötig. Da ich jedoch noch viele Tage Resturlaub habe, würde ich diese gern noch in Anspruch nehmen und zum 31.5. kündigen. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! LG
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
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Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
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