Hallo liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie und versuche mich kurz zu fassen: 1. wegen des BVs habe ich noch 24 Tage Urlaubsanspruch aus meiner VZ-Tätigkeit. Im 2. & 3. EZ-Jahr arbeite ich beim alten AG in TZ an 2-3 Tagen. Kann ich den alten Urlaub auch erst NACH der EZ nehmen, wenn ich wieder VZ arbeite? Die 24 Tage stehen ja für 24*7,5h Urlaub. In der TZ dann ja nur 24*3h. 2. meine VZ-Stelle als Abt-Ltg. ist nicht teilbar. Daher werde ich in der EZ wohl als "normale" Sachbearbeiterin arbeiten müssen. Bekomme ich dafür während der EZ einen extra befristeten Vertrag und auch nur den Stundenlohn für Sachbearbeitung oder weiterhin meinen Lohn als Abt-Ltg. (VZ-Vertrag lautet direkt Abt.-Ltg. mit entsprechender Eingruppierung) Vielen vielen Dank im voraus. Sonnige Grüße Diskja
von Diskja am 09.04.2015, 16:48