Leonmama28916
Hallo Frau Bäder, mein Sohn ist am 03.05. geboren. Nun ist auf Grund der Entfernung der Arbeitstätte eine Kündigung zum Ende der EZ nötig. Da ich jedoch noch viele Tage Resturlaub habe, würde ich diese gern noch in Anspruch nehmen und zum 31.5. kündigen. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! LG
Hallo, wenn Sie nicht zum Endre der EZ kündigen wollen, gilt die vertragliche/ gesetzliche Frist Liebe Grüße NB
mellomania
du hats die möglichkeit dir den urlaub auszahlen zu lassen mit der letzen abrechnung nach der kündigung...hatte ich so gemacht. warum soll ich den verbraten ? davon hab ich ja nix...oder warum möchtest du ihn nehmen?
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