Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! 1.Kann die zweijährige Elternzeit 11-7 Wochen vor Ablauf um ein Jahr verlängert werden. 2.Ist es gesetzl. zulässig, dass der AN zwei Wochen nach Einreichung der Verlängerung der EZ um ein Jahr ( Einreichung 11-7 Wo vor Ablauf der zwei Jahre) mit der gesetzl. Frist von 4 WO (wenn nicht anders im AV steht) kündigt? (Dann letztendlich nicht die kompletten zwei Jahre EZ genommen hat und auch nicht Verlängerung) Ich hoffe, Sie können meine Darstellung verstehen. Herzlichen Dank! A.Haase
Hallo, 1. Ja, Frist 7 Wo schriftlich 2. Klar Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das ist beides zulässig, so keine längere Kündigungsfrist im Vertrag steht, und die 4 Wochen zum ~h.ilou oder zum Monatsende sind. LG Sabine
IngoAC
Moin, also, so wie ich das sehe muß er das 3. Jahr genehmigen und kann erst nach ablauf der Elternzeit am 1.Arbeitstag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen. Also erst nach der 3. Jahr, da nach Ablauf der 2 Jahre kein Arbeitstag sein wird und somit nicht gekündigt werden kann. Viel Spaß im 3. Elternzeitjahr Ingo
Mitglied inaktiv
Der Arbeitnehmer kann auch WÄHREND der Elternzeit kündigen, nur der Arbeitgeber kann erst, wenn überhaupt, nach der Elternzeit kündigen. LG Sabine
IngoAC
Moin, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Sorry hatte AN und AG vertauscht! LG Ingo
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