Hallo Frau Bader,
ich befinde mich derzeit TZ in EZ (30h) und musste für diese Zeit akzeptieren, dass ich meine frühere Position (Abteilungsleitung mit Personal- und Budgetverantwortung) abgeben musste und jetzt Teil eben dieser Abteilung bin. Die Leitung hat ein Kollege offiziell auf unbefristete Zeit übertragen bekommen.
Mir wird von Seiten der Firmenleitung nicht vermittelt, dass dieser Wechsel nach Ende meiner EZ nächsten Sommer rückgängig gemacht werden wird und eine andere Position als Abteilungsleiter mit Personal- und Budgetverantwortung ist absehbar für mich sicherlich nicht verfügbar, da die eher rar gesät sind und hier nicht gerade auf Bäumen wachsen.
Meines Wissens steht mir nach Ende meiner EZ nächstes Jahr eine "vergleichbare" Stelle zu. Nun meine Frage, was heißt denn "vergleichbar" in diesem Kontext? Heißt das, alles ist gut, so lange die Stundenzahl und das Gehalt gleich bleiben? Oder heißt das auch, dass die Verantwortung gleichwertig sein muss?
Sprich muss ich einfach damit klarkommen, wenn ich dann weiterhin die "niederen Arbeiten" verrichten darf, die ich sonst Studenten gegeben habe, (wie jetzt gerade) so lange ich als Abteilungsleiterin bezahlt werde oder kann ich nächstes Jahr darauf bestehen wieder eine anständige Position zu bekommen?
Vielen Dank!
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 02.03.2018, 09:52
Antwort auf:
Was heißt "gleichwertige Stelle" nach EZ?
Hallo,
In welchem Umfang arbeiten Sie denn dann?
Wesentlich ist, was im Vertrag zur Tätigkeit steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2018
Antwort auf:
Was heißt "gleichwertige Stelle" nach EZ?
Hallo Lilly,
analog bei mir in etwa der Fall gewesen. Nur war ich gar nicht erst während der EZ tätig.
Andere Tätigkeit, gleiche Bezahlung, gleiche Stunden. Man wird vertröstet, neue Stellenbeschreibung gibt es auch nicht in absehbarer Zeit - man weiß vermutlich in der Personalabteilung, was in der Stellenbeschreibung unterm Strich heraus kommen würde. Rückgruppierung traut man sich natürlich nicht. Tatsächlich vergleichbare Stelle hat man nicht. Also gegenseitiges Stillschweigen...
Man tut so als sei der Anspruch auf die alten Konditionen erfüllt, bzgl. Stunden und Bezahlung passt das. Ich nehme es hin, da die Familienplanung nicht abgeschlossen ist und nach der EZ eh wieder Änderungen kommen würden. Wir haben zu viele Standorte, zu viel Personal, ich möchte keinen Arbeitsweg von 50 km zum nächsten Dienstgebäude... daher gehe ich nicht dagegen vor. Wirst auch Du gut abwägen müssen. Viel Erfolg.
Bin auch gespannt, was Frau Bader meint.
Lg
Mitglied inaktiv - 02.03.2018, 11:31
Antwort auf:
Was heißt "gleichwertige Stelle" nach EZ?
So ähnlich auch bei mir gerade mit dem Stillschweigen. EZ läuft noch bis Mitte nächsten Jahres und vor Anfang 19 erwarte ich eh keine Aussage. So lange nehme ich die Situation hin, da wir mit einem Dritten liebäugeln und das - wenn doch noch mal eins kommt - vor Ablauf dieser EZ kommen sollte. Wenn das nichts wird, dann ist das Thema drittes Kind bei uns aber definitiv durch und dann wäre für mich die Frage halt eben auch... Finde ich mich damit ab (muss uch mich damit abfinden?) oder such ich mir was Neues. Abfinden würde halt langfristig Gehaltsverlust bedeuten, da man auch dieses Jahr in der Verhandlung mit dem Argument kam, ich wäre ja auf meiner Position schon überbezahlt und nicht mal einen Inflationsausgleich zahlen will. So wirklich einsehen tue ich das nicht, war ja nicht mein Wunsch derartig degradiert zu werden und ich bin immer noch der Meinung, dass ich meinen alten Job auch mit 30h schaffe, da mein Kollege ihn ja jetzt auch neben seiner alten Position mal so nebenbei machen soll.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 02.03.2018, 16:26