Hallo :)
Ich habe vor einem halben Jahr eine Reha beantragt, mein Arbeitsverhältnis endete und ich bin aber aus dem AV heraus noch krank geschrieben. Meine Krankenkasse zahlt mir kein Krankengeld, deshalb bekomme ich ALG2 weil ich kein Anspruch auf ALG1 habe, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Jetzt bin ich schwanger geworden und frage mich, ob ich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe und Elterngeld, oder muss ich nach der Reha wieder zum Jobcenter?
Bin echt total überfragt 😞
Mit freundlichen Grüßen Joesi
von
Joesi25
am 08.02.2018, 17:08
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
Hallo,
ich meine, die KK müsste noch zahlen (gibt es hier auch reichlich Beispiele im Forum).
MG nein (aber schauen Sie mal bei www.mutterschaftsgeld.de) - EG auch, wird aber wahrscheinlich angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2018
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
Ja, Du bekommst 300€ Elterngeld, wird aber beim ALG2 als Einkommen abgezogen.
Für das Kind und Dich ist dann der Vater des Kindes finanziell zuständig ab spätestens der Geburt.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2018, 19:17
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
Achso. Auch egal ob zusammen oder getrennt , zusammenlebend oder nicht.
Nur wenn das Amt feststellt dass er nicht genug hat, dann würden sie einspringen.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2018, 19:18
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
Das ergibt keinen Sinn @ Sternschnuppe...
von
Joesi25
am 08.02.2018, 20:17
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
Du fragst ob Du Elterngeld bekommst. Ja, 300€ Mindestsatz.
Und ob Du später wieder zum Jobcenter musst. Das kommt darauf an was der Kindsvater verdient. Er ist für Dich und das Kind finanziell zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2018, 21:30
Antwort auf:
Was für ein Geld steht mir zu?
wieso zahlt die KK nicht mehr? Soweit ich weiß, zahlt die KK auch nach Vertragsende, sofern die AU noch innerhalb des AV erfolgte. Und nicht nur die 6 Wochen, die der AG hätte zahlen müssen.
von
cube
am 09.02.2018, 09:37