Meine Situation: Ich möchte gern ab dem 1.April wieder in meinen Beruf/alten Arbeitsplatz einsteigen mit meiner vollen Stelle, mein Erziehungsurlaub endet jedoch erst am 3.11.2006 wurde auch bis zu diesem Zeitpunkt beantragt.
Meine Frage hierzu: Kann der Arbeitgeber meinen Wiedereinstieg zum 1.4.2006 verweigern? Und muß ich bis zum 3.11.2006 warten um wieder arbeiten zu können?
Danke
Mitglied inaktiv - 26.02.2006, 22:20
Antwort auf:
vorzeitiger Arbeitsantritt im Erziehungsurlaub
Hallo,
wenn es keine wichtigen wirtschaftlichen Gründe gibt (zB Ehemann arbeitslos) muss der AG nicht zustimmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2006
Antwort auf:
vorzeitiger Arbeitsantritt im Erziehungsurlaub
schlichte antwort: ja! er kann dich vorher beschäftigen, muß aber nicht... erst zum ende der ez.
lg
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 08:02