Hallo, ich habe im August 2000 eine Tochter bekommen. Mein Erziehungsurlaub ist im August 2003 vorbei. Mein Arbeitgeber geht auf meine Teilzeit-Wünsche ein und ich werde schon vor Beendigung des EU wieder anfangen zu arbeiten. Er will mir aber nicht prozentual auf die Teilzeit heruntergerechnet das Gehalt geben wie vorher, sondern weniger. Ist das erlaubt??? Ich habe demnächst wieder Verhandlung mit meinem Arbeitgeber und weiss nicht recht, wie ich mich verhalten soll. Einerseits bin ich froh, dass ich dort Teilzeit arbeiten kann, andererseits sehe ich nicht ein, dass ich heruntergehandelt werde, denn ich habe vor meiner Schwangerschaft viel Einsatz gezeigt. Meine ehemalige Stelle wurde besetzt und mein Nachfolger bekommt weniger Gehalt wie ich vor dem EU bekommen hatte. Viele Gruesse Mariluise
Mitglied inaktiv - 18.10.2002, 17:19