Frage: Vollstreckung des Unterhaltstitels

Sehr geehrte Frau Bader, für meine Tochter liegt ein Unterhaltstitel vor. Da die Zahlungen des KV nicht regelmäßig eingehen, will ich diesen Titel nun wirksam machen. Ist es möglich, den Unterhalt direkt beim Arbeitgeber des KV einzuziehen, d.h. vom Lohn direkt an mich überweisen zu lassen? Muss ich hierbei das Jugendamt einschalten, oder kann ich dies bei jedem RA "beantragen"?! Danke, viele Grüße, Carola.

Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 21:15



Antwort auf: Vollstreckung des Unterhaltstitels

Liebe Carola, finden Sie beim Gericht heraus, wer der zuständige Gerichtsvollzieher ist (jedes Gericht hat eine GVZ-Stelle). Der kann Ihnen viel erklären, idR umsonst. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



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