Sehr geehrte Frau Bader, für meine Tochter liegt ein Unterhaltstitel vor. Da die Zahlungen des KV nicht regelmäßig eingehen, will ich diesen Titel nun wirksam machen. Ist es möglich, den Unterhalt direkt beim Arbeitgeber des KV einzuziehen, d.h. vom Lohn direkt an mich überweisen zu lassen? Muss ich hierbei das Jugendamt einschalten, oder kann ich dies bei jedem RA "beantragen"?! Danke, viele Grüße, Carola.
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 21:15