Liebe Frau Bader,
meine Tochter ist etwas über 2 Jahre alt.
Ich war ein Jahr in Elternzeit mit ihr zu Hause und habe anschließend 2 Jahre Teilzeit in Elternzeit beantragt (Ende der Elternzeit am 29.12.18). Nun bin ich wieder schwanger (ET: Ende Juli 18) und möchte die Elternzeit vorzeitig beenden um das volle MS-Geld zu erhalten.
Verfallen mir die restlichen Monate Elternzeit meiner ersten Tochter wenn ich die vorzeitige Beendigung beantrage oder werden diese am Ende wieder "drangehängt"?
Danke für eine kurze Info.
Viele Grüße
von
sita800
am 10.03.2018, 14:28
Antwort auf:
Verfällt die Elternzeit bei 2. Schwangerschaft?
Hallo,
diese können Sie, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt, nach dem dritten Geburtstag des Kindes bis zum achten Geburtstag noch nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Verfällt die Elternzeit bei 2. Schwangerschaft?
nö. verfällt nicht. aber du muss den rest dann aktiv beantragen, einfach so passiert das nicht. also den zurückgespielten rest.der muss einen tag vor ihrem 8 geburtstag enden, also rechtzeitig benatragen, damit er nicht über den 8 geb rüberläuft, das geht nämlich nicht
von
mellomania
am 10.03.2018, 16:03