guten abend frau bader, ich habe bis zur geburts meines 2. kindes schon immer vollzeit gearbeitet in 40 h-woche. ich habe einen unbefristeten arbeitsvertrag. nach der elternzeit (wiedereintritt 12.11.2010) habe ich auf eigenen wunsch einen änderungsvertrag auf 30 h/woche erhalten. ich arbeite 6 stunden, 5 tage/woche. überstunden sind arbeitsbedingt selbstverständlich, sofern sie mit den betreuungszeiten und -möglichkeiten meiner kinder vereinbar sind. im änderungsvertrag ist die neuberechnung des gehalts (also 75%) schriftlich geregelt. über den urlaub sagt der änderungsvertrag nichts aus. dieses jahr habe ich volle 30 urlaubstage beantragt und auch vorbehaltlos bekommen, gegengezeichent von meinem chef. aber vorige woche wurde mein chef nachdenklich und meinte, dass der urlaub doch auch auf 75% minimiert werden müsse?! ich muss gestehen, dass ich keinerlei ahnung habe, wie die urlaubsregelung in diesem fall ist und was mir zusteht. 1. kann der ag rückwirkend den rulaub reduzieren? lohnrückforderung o. ä. 2. wie ist in diesem fall die berechnung des urlaubs? mein chef meinte, wir wollen am besten keinwort mehr daüber verlieren. sollte er aber im recht sein, dann möchte ich keinesfalls mehr urlaub beantragen, als mir zusteht, das wäre mir ja peinlich. wie ist die rechtslage? vielen dank für eine aufklärung. liebe grüße
von Gaensebluemchen am 19.12.2011, 18:13