Guten Tag,
muss ein Vater trotzdem Unterhalt zahlen auch wenn er in ein anderes Bundesland zieht?
Habe nämlich gehört das ein Bekannter in die Niederlande zieht um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
Geht es auch von Bundesland zu Bundeslan???
Vielen Dank für die unverbindliche antwort!!
Mitglied inaktiv - 24.05.2006, 13:41
Antwort auf:
Unterhalt auch wenn der Vater in ein anderes ...
Hallo,
auch wenn Holland kein Bundesland ist (noch nicht) - U. muss er auch von NL aus zahlen. Er wird es praktisch nur nicht können.Innerhalb D kann man den Anspruch unproblematisch auch in einem anderen Bu-Land geltend machen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2006
Antwort auf:
Unterhalt auch wenn der Vater in ein anderes ...
Nein, das gibt es nicht. Ob der KV z.B. von Bayern nach Rheinland-Pfalz zieht ist völlig wurscht. Seine Unterhaltspflicht zieht auf alle Fälle mit.
Der Unterhalt errechnet sich nach dem Vedienst nicht nach dem Wohnort.
Und das der Bekannte keinen Unterhalt mehr zahlen muss wage ich zu bezweifeln.
LG Nadine
Mitglied inaktiv - 25.05.2006, 13:41