Frage:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Guten Tag Frau Bader,
ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den Betrag an die Unterhaltsvorschussstelle) zahlen würde, der Betrag für den unterhaltsvorschuss entfallen würde. Nun zahlt er seit über einem Jahr pünktlich den Betrag und außerdem haben wir mitbekommen, dass seine Exfreundin geheiratet hat und der Unterhaltsvorschuss jetzt sowieso wegfallen würde. Nachdem ich mich aber an das Landratsamt gewendet habe mit der Frage ob er den Betrag denn jetzt noch zahlen müsste, haben sie gemeint dass die Leistung für Unterhaltsvorschuss jetzt zwar nicht mehr erbracht wird, er aber trotzdem den vollen Betrag zahlen müsste, weil er damals nicht regelmäßig gezahlt hat.
Jetzt kennen wir uns einfach gar nicht mehr aus und egal wie oft wir uns and Landratsamt melden wir bekommen einfach keine verständliche Erklärung warum wir immernoch den selben Betrag zahlen müssen obwohl der Vorschuss wegfällt und wohin denn dieses Geld kommt wenn es das Kind nicht bekommt? Zusätzlich zu dem Betrag zahlt er natürlich auch noch den Unterhaltsrückstand den er damals nicht gezahlt hat an das Landratsamt zurück!
Ich hoffe sehr dass ich das verständlich erklärt habe und dass sie uns weiterhelfen können.
Vielen Dank im Voraus
Vanille22
von
Vanille22
am 16.11.2023, 15:06
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Hallo,
der Staat hat den Unterhaltsvorschuss an die KM gezahlt und möchte das Geld vom KV zurück.
Außerdem kann sie selber noch Unterhalt geltend machen (zumals sie ja keinen UV) mehr erhält.
Ob und wie kann nur ein Kollege vor Ort ausrechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2023
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
1. Dass er den vollen Kindesunterhalt laufend an seine Ex zahlen muss, ist klar.
Tut er das denn?
2. Dass er seine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse abzahlen muss, ist auch klar.
3. Gibt es einen Bescheid über den Betrag, den er darüber hinaus nun zusätzlich zahlen muss?
Wenn ja, was steht drin?
Wenn nein, woher weiß er, dass er überhaupt zahlen muss und wieviel und auf welches Konto?
Telefonische Auskünfte sind hier nichts wert.
von
Pamo
am 16.11.2023, 15:46
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Er muss weiterhin Unterhalt zahlen. Auch dann wenn seine Ex heiraten. Hat er da keinen Bock drauf, kann er nur hoffen das dee neue sein Kind adoptiert. Dann wäre er raus aus der unterhaltspflicht.
Selbstverständlich muss er darüber hinaus seine Schulden zurück zahlen.
Kann es sein das ihr unterhaltsvorschuss und Unterhalt vertauscht? Er wird bisher wohl ans Amt gezahlt haben weil er kein zuverlässiger unterhaltszahler ist. Ein Jahr ist ja nichts. Damit das Kind aber seinen Anspruch erfüllt bekommt, hat das Amt immer gezahlt. In der Hoffnung das dein Freund dann auch zahlt. Dadurch hat er immerhin keibevweiteren Schulden angehäuft. In Zukunft kann er dann wohl den Unterhalt direkt an die Mutter überweisen. Wie es mit den Schulden dircer bereits hat weitergeht, das muss er mit der Kasse abklären.
von
Neverland
am 16.11.2023, 16:16
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Also dass er ganz normal Unterhalt ans Kind bzw. An die Mutter zahlen muss ist uns natürlich klar. Es war so dass wir 2 Briefe mit 2 unterschiedlichen Beträgen bekommen haben bzgl. des Unterhalts. Dann habe ich mich ans Landratsamt gewendet, welcher Betrag denn jetzt der richtige ist welchen wir jetzt zahlen müssen. Die haben mir erklärt dass wir (ca.) 400€ ans Landratsamt zahlen müssen, dieser Betrag teilt sich dann auf, ein Teil geht an die Mutter und der andere Teil an die Unterhaltsvorschussstelle. Sie meinten aber wenn wir diesen Betrag regelmäßig zahlen (seit ca.1,5 Jahren zahlen wir den Betrag pünktlich und zuverlässig) der Teil für den Unterhaltsvorschuss evtl. wegfallen würde. Jetzt habe ich nochmal nachgefragt und sie meinten ja er zahlt jetzt regelmäßig also werden die Leistungen für Unterhaltsvorschuss nicht mehr erbracht. Aber trotzdem muss er genau den selben Betrag weiterhin zahlen.
Ehrlich gesagt gehts mir an erster Stelle gar nicht ums Geld ich möchte einfach nur verstehen warum die sagen der Teil für den Unterhaltsvorschuss fällt weg aber trotzdem muss er den Betrag wie vorher zahlen.
Dass er den Rückstand zurückzahlen muss ist uns natürlich auch bewusst das macht er ja zusätzlich zu den 400€.
von
Vanille22
am 17.11.2023, 08:43
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
So wie das schilderst, klingt es es, als liefe etwas falsch.
Ich denke, es lohnt sich, wenn er diese Bescheide und eine Auflistung der von ihm geleisteten Zahlungen zu einem Anwalt für Familienrecht trägt und das anschauen lässt.
von
Pamo
am 17.11.2023, 12:05
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Vielleicht us dee unterhaltsvorschuss weniger als das was er zahlen muss?
Deswegen bleibt die szmme gleich?
von
Sue_Ellen
am 19.11.2023, 10:53
Antwort auf:
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Vielleicht us dee unterhaltsvorschuss weniger als das was er zahlen muss?
Deswegen bleibt die szmme gleich?
von
Sue_Ellen
am 19.11.2023, 10:55