Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

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Mein erstgeborener Sohn (3 Jahre alt) stammt von meiner ersten Beziehung (mein Ex und ich waren nicht verheiratet),ich habe das alleinige Sorgerecht und mein Sohn trägt meinen alten Nachnamen: Ich hatte Unterhaltsvorschuss bekommen. Am 15.5.2010 haben mein Mann und ich geheiratet und Luca (mein Sohn) trägt nicht den Nachnamen meines Mannes. Frage: Wie das jetzt mit dem Unterhaltsvorschuss? Hab öfters gelesen,dass der Unterhaltsvorschuss bleibt,wenn das Kind nicht den neuen Namen trägt.


Andrea6

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Der Unterhaltsvorschuß fällt mit der Heirat weg. Mit dem Nachnamen des Kindes hat das nichts zu tun.


Mitglied inaktiv

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2010 ? Oha, dann musst Du einiges zurückzahlen. Der Vorschuss ist nur für ledige Mütter, also unverheiratet. Ach, wegen der Ado : Unterhaltspflicht erlischt, sobald Dein Ex die Einwilligung zur Adoption unterschreibt.


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