Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Frage: Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Julisa

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Der Unterhaltspflichtige Elternteil erhielt nach der Verhandlung vom Gericht ein Protokoll mit folgendem Wortlaut:  Die Beteiligeten schließen sodann folgenden Vergleich: Der/ Die Antragsteller/in verpflichtet sich, für den /die Antragsteller/in einen monatlichen Kindesunterhalt beginnend ab "Datum" in Höhe von "Betrag", zahlbar jeweils monatlich im Voraus bis zum 05. eines jeden Monats zu zahlen. Zählt das als unbegrenzter Titel? Was genau muss das Untehralt zahlende Elternteil nach Eintritt der Volljährigkeit tun? Weiter zahlen bis der Teenie sich selbst um die Neuberechnung gekümmert hat?  Die Zahlungen müssten doch dann aber ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag direkt an das Kind gehen oder? Vielen Dank nochmals. Julisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, erst einmal mit Einschreiben auffordern, den Titel herauszugeben. Dies ansonsten gerichtlich geltend machen. Liebe Grüße NB


desireekk

Beitrag melden

Als Elternteil, der zum Unterhalt verpflichtet ist, würde ich mich an das Kind wenden, dies erklären, dass es ab jetzt selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist und dass man sich doch bitte gemeinsam an einen Tisch setzt, um die weitere Unterstützung während der Ausbildung zu klären. Als Elternteil, der zum Unterhalt verpflichtet ist, würde ich mich an das Kind wenden, dies erklären, dass es ab jetzt selbst für seinen Unterhalt verantwortlich ist und dass man sich doch bitte gemeinsam an einen Tisch setzt, um die weitere Unterstützung während der Ausbildung zu klären. Denn an dem 18. Geburtstag wird das volle Kindergeld angerechnet, Und ein Teil der Ausbildungsvergütung (alkrs über 100 €) Ebenfalls. ebenfalls. Wenn dann noch ein Restbetrag übrig ist, Dann muss dieser von beiden Eltern getragen werden, nach Quote der Einkommen. dann muss dieser von beiden Eltern getragen werden, nach Quote der Einkommen. Zudem würde ich eben auch das Kind darum bitten, die eigene Bankverbindung (des volljährigen Kindes) bekannt zu geben, damit ein eventueller Unterhalt dorthin überwiesen werden kann.  ich selbst stand schon auf beiden Seiten: einmal Unterhalt an einen jungen Volljährigen Zahlen zu sollen, und einmal meinem jungen volljährigen, eigenen Sohn zu helfen, das Gespräch mit seinem Vater zu navigieren. In beiden fällen wurde das sehr friedlich gelöst, das schließt jedoch nicht aus, dass dazu einige Gespräche/Diskussionen notwendig sind.


Julisa

Beitrag melden

Liebe desireek, vielen Dank für deinen lieben Beitrag. Leider ist eine Kommunikation mit dem bald volljährigen Teenager und auch dem anderen Elternteil nicht möglich. Kontakt wurde stehts unterbunden Kind manipuliert usw. Sonst würden die Fragen , denke ich, gar nicht aufkommen. Lange Geschichte und da es hier auch nicht um mich oder mein Kind geht möchte ich da jetzt auch nicht weiter ins Detail gehen.  Es wäre jetzt halt wichtig zu wissen wie man sich als zahlender Elternteil richtig verhält.  Das Kind soll bekommen was ihm zusteht aber es soll dabei auch fair zugehen da noch jüngere KInder im Haushalt des zahlenden Elternteils leben. Ich denke ohnehin dass bei dem Einkommen, welches das Kind erzielt, Unterhalt dann obsolet ist, aber einfach den Unterhalt einstellen bei einem gültigen Vergleich das kllingt irgendwie nicht richtig. Danke nochmal ;-) VG Julisa  


desireekk

Beitrag melden

Nunja: wenn das Kind Unterhalt möchte, wird es kommunizieren müssen. Trotzdem würde ich das nicht als Erpressungsmittel verwenden. Aber es ist ein Fakt. Wende dich schriftlich per Einschreiben an das Kind, schreibe freundlich dass Du gerne über den künftigen Unterhalt sprechen würdest und dich zusammensetzen möchtest damit das ausgerechnet wird. Zudem brauchst Du eine Kontonummer des Kindes für den Unterhalt. ... wenn dann nix kommt: Geld beseite legen und warten wie es weitergeht. nach 4 Wochen nochmal schreiben. Alles Gute   D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...

Hallo,  Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht?  Über Hilfe bei der Frage würde i ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag.  Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße