Frage: trennung/umzug

hallo... Ich wollte mich mal informieren wie es ist, wenn ich mich vom vater meines 10 monate jungen sohnes trennen will(wir sind nicht verheiratet)(und das möchte ich auch) und ich wieder zurück in meine heimat will (thüringen) er wäre ja dann uber 400 km getrennt von uns... kann ich das überhaupt machen ohne Probleme? wir sind vor 3,5 jahren nach Ba Wü gezogen und ich kenn hier aber niemanden und möchte nach der trennung einfach nicht hier bleiben... Ich würde mich sehr über ihre antwort freuen danke ivonne

Mitglied inaktiv - 29.05.2005, 21:00



Antwort auf: trennung/umzug

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2005



Antwort auf: trennung/umzug

Hallo! Ich denke, das hängt davon ab, ob Ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder Du das alleinige Sorgerecht. Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muß er (theoretisch) dem Umzug des Kindes zustimmen. Bzw. Du mußt Dich an den "Umgangskosten" sprich Fahrten usw. beteiligen, da Du die Erhöhung dieser Kosten verursacht hast. Das ist allerdings "nur" graue Theorie, die Praxis kann ganz anders aussehen (ist ja nicht gesagt, dass er solche Forderungen an Dich stellt). Hast Du dagegen das alleinige Sorgerecht, dann kannst du im Prinzip mit dem Kind ziehen, wohin Du willst!

Mitglied inaktiv - 29.05.2005, 21:11



Antwort auf: trennung/umzug

wir haben gemeinsames Sorgerecht!!!

Mitglied inaktiv - 29.05.2005, 21:16



Antwort auf: trennung/umzug

Meine Vorrednerin hat Recht, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann hat er bei einem so weiten Umzug ein Mitsprachrecht, teoretisch. DAs musst du ihm aber nicht auf die Nase binden, was er nicht weiß...! Weiß er denn dass du zurück ziehen wllst? Hat er sich zu deinem Vorhaben schon mal geäußert? Das Beste ist lieb und freundlich bleiben, hat er den Umzug einmal akzeptiert dann gibts kein Zurück mehr. Bedenke jedoch dass dann auch dein Kind sehr weit von seinem Vater weg ist, den es doch sicherlich auch braucht. LG

Mitglied inaktiv - 29.05.2005, 22:32



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