Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin noch bis 31.5.17 bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit, möchte aber ab 01.09.16 bei einem neuen Arbeitgeber 600 km entfernt, eine Teilzeitarbeit annehmen. Stimmt es, dass ich beim jetzigen Arbeitgeber einen Antrag stellen muss, oder reicht, dass ich diesen in Kenntnis setzte? Innerhalb welcher Frist muss dies erfolgen?
Verliere ich damit meinen Kündigungsschutz in Elternzeit.
Mein Arbeitsverhältnis beim jetzigen Arbeitgeber endet zum Ende der Elternzeit.
herzlichen Dank!
von
Christiane Döner
am 05.07.2016, 22:12
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und Kündigungsschutz
Hallo,
der AG muss zustimmen, um prüfen zu können, ob es sich um einen Mitbewerber handelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2016
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und Kündigungsschutz
Dein "eigentlicher" Arbeitgeber muss der Beschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit zustimmen. Eine reine Kenntnisnahme reicht nicht.
Der Kündigungsschutz bei dem Arbeitgeber, bei dem du in Elternzeit bist, bleibt davon unberührt.
Bei dem 2. Arbeitgeber hast du keinen Kündigungsschutz, da du dort nicht in Elternzeit bist.
von
chrissicat
am 06.07.2016, 07:37