Frage: Steht mir mein voller Lohn zu?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab ein Paar Fragen an Sie. Zu meiner Situation: seit über eine Monat arbeite ich beim Zahnarzt (Elternzeit - Teilzeit) vom ersten Arbeitstag an weiß der AG das ich schwanger bin (z.Z. 12ssw) Arbeite an der Anmeldung, die meiste Zeit im stehen und in der Hocke (4std. täglich). Ich sortiere Patientenkarten in die Schränke. Es ist keine schwere Arbeit, aber es geht mir sehr auf den Rücken, da ich schon vorher Rückenprobleme hatte. Wenn ich dann meine Arbeit erledigt habe und mich für einem Moment setze und der Chef das sieht heißt es ich solle mich wieder an die Arbeit machen. Zum Teil stehe ich dann ohne Arbeit da, weil er nicht möchte, dass ich ander Tätigkeiten verrichte, es aber im Moment nichts für mich zu tun gibt. Es macht mich psychisch fertig, dass ich ihm nie gerecht werde und er immer nur am nörgeln ist über mich/ meine Arbeit. Das schlimme ist ja wenn er was hat was ihn an mir stört, er es über meine Kollegen an mich zukommen lässt. Bisher gab es keinen einzigen Tag in der Praxis an dem ich keinen auf den Deckel bekommen habe vom Chef (über die Kollegen). 1. Frage: Darf der AG mich zu Mehrarbeit am Samstag "zwingen" wenn ich auf meine vollen 20 Std./Woche komme und im Vertrag nichts davon steht? 2.Frage: Wenn mein Gyn. ein Beschäftugungs erteilt, wie sieht es mit dem Gehalt aus? Bekomme ich weiterhin das volle Gehalt oder steht mir überhaubt etwas zu? Ich Danke Ihnen für ihre Antwort LG Mama-Bär15

von Mama-Bär15 am 16.11.2017, 14:31



Antwort auf: Steht mir mein voller Lohn zu?

Hallo, 1. Samstag ist ein Werktag und deshalb ist es zulässig 2. Dann bekommen Sie den vollen Lohn weiter das Beschäftigungsverbot muss aber grundsätzlich nicht der Frauenarzt sondern der Arbeitgeber nach Feststellung der Gefahrenlage ausstellen. Außerdem hat er natürlich die Möglichkeit, Sie umzusetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2017



Antwort auf: Steht mir mein voller Lohn zu?

Ich werde versuchen einerseits die Fragen zu beantworten,andererseits auch eine Lösung aufzuzeigen: 1. Ja, darf er, wenn im Vertrag nichts festgelegt ist. 2. Ja, das volle Gehalt. Dafür, dass der Arzt das individuelle BV ausstellen kann, müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen (medizinische Gründe!). Zur Tätigkeit: zunächst ist der AG verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu prüfen und wo Belastungen/Gefährdungen sind, für Abhilfe zu schaffen. a) Sind denn alle Patientenakten so tief in der untersten Schublade, dass du so oft in die Hocke gehen musst? Kann man da irgendwie Abhilfe schaffen, z.B. durch einen Fußschemel zum Sitzen vor der Schublade? b) An der Anmeldung - wenn das im Stehen sein muss - kann man eine Stehhilfe zur Verfügung stellen. 4 Std. bewegungsarmes Stehen auf engem Raum ist nach MuSchG zulässig und stellt keine Gefährdung dar. c) wegen der Nörgelei bitte besser abgrenzen und klar kommunizieren, dass du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, aber auch das Recht hast, einen Moment zu sitzen. Eventuell solltest du um ein Mitarbeitergespräch bitten und die Unzufriedenheit auf beiden Seiten zur Sprache bringen.

Mitglied inaktiv - 16.11.2017, 15:55



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