Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Frage: Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

pouljonnson

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Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat September angenommen. Besonderheit: ich erhalte den Großteil meines Gehalts in Form von Provisionen die bereits in Vormonaten verdient jedoch erst nach Zahlungseingang beim Arbeitgeber an mich ausgeschüttet werden. Ich möchte natürlich vermeiden eine Rückzahlung des Elterngeldes zu riskieren, nur weil mein Arbeitgeber den falschen Zeitraum in der Lohnabrechnung angab (die Summe wäre ja aufgrund der Provision fast identisch, egal wie viele Tage ich gearbeitet hätte). Sehen Sie hier das Risiko einer Rückzahlung o.ä.? Oder erfährt die Behörde überhaupt davon? Was würden Sie empfehlen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde den Arbeitgeber darum bitten, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Arbeitgeber den zu viel verlangt Lohn zurückverlangt, Sie das daran angeglichen Elterngeld aber nicht nach fordern können. Liebe Grüße NB


Neverland

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Spielt keine Rolle. Du wirst das EG zurückzahlen müssen. Nicht wegen dem AG der zuviel zahlt. Sondern weil nur ein Monat EG nicht möglich sind. Man muss mindestens 2 Monate EG beziehen, sonst gar keinen Anspruch.


pouljonnson

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… ah sorry - mein Fehler: Ich hätte natürlich erwähnen sollen, dass ich insgesamt 2 Monate Elternzeit nehme, allerdings den zweiten Monat erst im 12. Lebensmonat. :-) Freue mich über Antwort.


Neverland

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Dann bitte den AG um Korrektur. Würde ich dann machen.


Dojii

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Wenn du für diesen Monat eine korrigierte Abrechnung erhältst, die den Fehler behebt ist das kein Problem. Bekommst du keine neue, wird der Lohn auf das Elterngeld angerechnet, egal ob es sich um einen Fehler vom Arbeitgeber handelt. Es zählt schlichtweg was auf der Abrechnung steht.


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