Hallo Frau Bader :)
Habe gleich zwei Fragen..
Das Thema hat mich irgendwie bis jetzt nur verwirrt..
Ich habe ein betriebliches BV vom Haupt-AG. Dann habe ich zusätzlich einen Minijob. Wenn der AG vom Minijob oder mein Gyn ein BV für den Minijob ausspricht, bekomme ich dann trotzdem auch vom Minijob weiter mein Gehalt (also vom Hauptjob + der Minijob)?
& desweiteren, Grundsätzlich dürfte ich trotz des BV vom Hauptjob weiter im Minijob arbeiten, bis mir dort ebenfalls ein BV ausgestellt wird/ werden sollte ?
Können Sie mir dazu ggfs auch etwas zum Nachlesen empfehlen falls es zu schwieirigkeiten kommen sollte oder ich selbst mal nachlesen kann? :)
Vielen Dank und Liebe Grüße!
von
Chaos-Queen97
am 27.09.2023, 16:34
Antwort auf:
BV: Anspruch auf Lohn vom Hauptjob & Minijob?
Hallo,
jeder AG prüft individuell, ob ein BV greift.
Den Lohn kriegen Sie bei dem BV weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
BV: Anspruch auf Lohn vom Hauptjob & Minijob?
Beide AG machen unabhängig voneinander eine Gefährdungsbeurteilung und sollte die Tätigkeit nicht mutterschutzkomform sein und der AG keine mutterschutzkomforme Tätigkeit haben, so spricht er ein BV aus.
Ihr Haupt-AG hat das bereits gemacht.
Ihr Minijob-AG schaut selbst, ob er das macht. Falls sie dort im Vertrag keine feststehenden Zeiten haben kann er sie auch auf eine Tätigkeit zu anderen Zeiten beschäftigen insofern diese mutterschutzkomform ist.
Wenn ihr Gynäkologe ein BV ausstellt, dann in der Regel für beide Tätigkeiten, da es ausgestellt wird, wenn das Leben vom Ungeborenen gefährdet ist.
von
Ani123
am 28.09.2023, 08:05
Antwort auf:
BV: Anspruch auf Lohn vom Hauptjob & Minijob?
Ja, stellt der AG des Mini-Jobs ebenfalls ein BV aus, wird auch dort das Gehalt entsprechend weiter gezahlt.
Zur Info: ein BV vom FA hat einen medizinischen Grund und beruht eigentlich darauf, dass jegliche Arbeit die Schwangerschaft bzw. das Baby gefährden würde.
Wenn der FA bisher noch kein BV ausgestellt hat für zB den Hauptjob, wäre es seltsam meiner Meinung nach, wenn er das jetzt plötzlich nur für den Mini-Job tun sollte. Und möglicherweise fragt sich dann auch die KK, ob diese BV rechtens ist.
Der FA hat nämlich mit der Beurteilung des Arbeitsplatzes nichts zu tun - das ist Sache des AG. Meint man, das dieser nicht sorgfältig oder gar nicht eine mögliche Gefährdung durch den Arbeitsplatz geprüft hat, sollte man sich an die Gewerbeaufsicht wenden.
von
suityourself
am 28.09.2023, 09:29