Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Anspruch auf Elternzeit im Minijob?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein Anspruch auf Elternzeit im Minijob?

Allegra10

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Hallo Frau Bader, Ich habe nebst der TZ-Stelle noch einen Minijob. Ich möchte mir bei beiden Jobs nach der Geburt 3 Jahre EZ nehmen. Bei der TZ Stelle möchte ich gerne nach 1 Jahr mit reduzierten Std wieder kommen. Da die Firma nur 11 MA hat, obliegt ja das dem Chef, richtig? Im Minijob habe ich ebenfalls 3 Jahre EZ wegen dem Kündigungsschutz beantragen wollen, aber nach dem MuSchu wieder normal mit 8-10h pro Woche die Tätigkeit aufnehmen wollen. Nun sagt der Personaler, dass das nicht geht. Hat er recht? Im BEEG Paragraph 15 Absatz 5 steht, dass das Recht besteht, in der EZ weiterhin seine Tätigkeit wie vor dem MuSchu und EZ ausüben zu können. Wie ist hier die Rechtslage? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Minijob: kein Anspruch auf Reduzierung (erst ab 15 AN) 2. TZ-Stelle: Klar geht das! Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Minijobber sind den tz und vz Stellen gleichgestellt! http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/minijob-und-elternzeit-ist-das-moeglich/


Pamo

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Ich verstehe das jetzt so, dass du im Minijob keine Stundenreduzierung, sondern nur in Elternzeit gehen willst. Ein Minijob ist ein ganz normaler Teilzeitjob, daher ist das kein Problem. Viele AG versuchen Minijobber als "Aushilfen" zu verstehen (was auch immer sie darunter verstehen) und gestehen ihnen de Recht der festangestellten Kraft nicht zu. Freundlich nochmal schriftlich mitteilen, dass du für 3 Jahre in Elternzeit gehst und am Datum X wieder da bist. Dann muss der AG reagieren.


Allegra10

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Hallo, Ich möchte im Minijob nach dem MuSchu wieder normal 8-10 h Woche arbeiten. Die Firma hat mehr als 500 MA. Diese sagen, das es aber nicht geht, Elternzeit zu nehmen und trotzdem wieder zu arbeiten. Hat der Personaler recht? Gruß Allegra


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