Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gleicher Lohn bei minijob gerne für alle

Frage: Gleicher Lohn bei minijob gerne für alle

misses-cat

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https://arbeit-gerecht.de/arbeitsrecht/rechte-beim-minijob/


misses-cat

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https://magazin.minijob-zentrale.de/gleicher-lohn-im-minijob/


romankowitz

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Vielen Dank, alle infos auf einer Seite :-) Realität Wenn eine Vollzeitkraft 8 Stunden Lippenstifte zusammenbaut oder Betten macht, dann erhält die Minijobblerin den gleichen Stundenlohn. Wenn die Vollzeitkraft aber nur einen Handstreich tut, welchen der Minijobbler aus irgendwelchen Gründen nicht tun kann, fällt das Kartenhaus zusammen und man muss die Gerichte anrufen :-(


Neverland

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Unterm Strich gesehen ist seit der Einführung des Mindestlohn ein Minijob für Menschen die TZ in EZ arbeiten, rechtlich gar nicht haltbar. Mindestlohn sind 12 € die Stunde, der Gesetzgeber sieht eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden bei TZ in EZ vor, mit höchstens 30 bzw 32 Stunden die Woche. Damit widersprechen sich mit diesen beiden Faktoren bereits Minijob und Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Außer ein anderer Faktor wird geändert, wie zB andere Tätigkeit innerhalb der EZ, AG und AN einigen sich auf weniger Lohn oder weniger Stunden als vom Gesetzgeber vorgesehen.


User-1736455377

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Um ein Recht auf TZ in EZ beim AG zu haben, muss man bereit sein, mindestens 15 Std./W.arbeiten zu wollen/können - aber man kann sich mit dem AG natürlich auch auf weniger Std einigen (siehe zB BMFSFJ). Mit der Vorgabe 15 Std soll verhindert werden , dass man als MA in EZ grundsätzlich auch Anspruch auf zB TZ in EZ mit nur je 2 Std/w. hätte. Aber mit Zustimmung des AG darf man natürlich auch weniger als15 Std/w.arbeiten.


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