EwaJoanna
Hallo, Ich hätte da eine Frage. Ich beginne ab dem 24. Mai wieder zu arbeiten ( nach 14 Monaten Elternzeit). Mein Verlobter und ich planen ab September wieder schwanger zu werden, das heißt meine letzte Periode soll Ende (ca.24.08) August sein (Schwangerschaft beginn laut Arzt). Im Mai bekomme ich Lohn nur für die ein paar Tagen, Juni und Juli dann ganz normale Lohn. Wie ist es mit dem Bemessung Zeitraum bei Beschäftigungsverbot? Wenn meine potentielle SSW erst Ende September festgestellt wird und ich dann sofort in BV gehe? Welche Monate zählen als durchschnitt? Ich gehe davon aus dass der August nicht dazu zählt weil ich da die letzte Periode vor der SSW habe, oder? Oder zählt es ab dem Tag der SSW Feststellung? Hoffe sie können mir weiter helfen.
Hallo, Sie würden dann den Lohn erhalten, den Sie ohne BV bekommen. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie monatlich wechselnden Lohn? Wenn nein würden Sie im BV das erhalten was sie ohne bekämen. Wenn ja werden die letzten drei vollen Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen und davon der Durchschnitt genommen.8 Da sie vermutlich erst im September ihrem AG mitteilen werden, dass sie schwanger sind, kann er frühestens dann das BV aussprechen. Somit zählt der August in die Berechnung mit rein und es sind drei Monate vorhanden. Bedenken Sie, dass ihr AG ihnen kein BV geben muss wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Zudem kann er ein BV zu jeder Zeit aufheben. Ebenso, falls nicht vertraglich genau festgelegt, kann er während eines BV ihre Arbeitszeiten abändern. Ob diese dann mit der Kinderbetreuung übereinstimmen ist Privatsache. Eine Betreuung des 1. Kindes sollte so gegeben sein, so dass sie arbeiten können. Denn sollte ihr AG kein BV aussprechen oder aufheben und sie dann sagen, dass sie keine Kinderbetreuung haben kann er das bei Aufhebung der Krankenkasse melden. Die prüft solche Fälle genau und sollte nachgewiesen werden, dass die Betreuung nicht sichergestellt war kann das Folgen haben. Z. B. Rückzahlung des gezahlten Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung vom AG bis hin zu negativen Auswirkungen auf das neue EG. Tipp: Nur das angegeben was wirklich gearbeitet werden kann. In ihrem Fall ist TZ in EZ auch eine Option. Sie dürften bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeitszeiten im Vertrag schriftlich festhalten, damit der AG diese bei einer Schwangerschaft nicht abändern kann.
EwaJoanna
Hallo:) Vielen Dank für die Antwort, jetzt bin ich schlauer geworden;) Ich arbeite dann wie vor der vorherige SSW TZ mit festem Lohn. Da ich im Gesundheitswesen tätig bin ist bei uns üblich direkt BV vom Arbeitgeber zu bekommen (die bitten leider keine Alternativen). Noch mal, vielen Dank :)
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