hallo nochmal,
vielen dank für ihre antwort.
ich habe eben nochmals mit meinem chef telefoniert, er beharrt darauf ich solle in die andere filiale. wenn ich an meinem ersten arbeitstag in der alten filiale erscheine würde er mich wegen vertragsbruch verklagen.
wenn ich alles richtig sehe, gehe ich nächsten dienstag "wie gewohnt" zur arbeit, lasse mich vom chef "heimschicken", suche mir einen anwalt und reiche dann klage beim arbeitsgericht ein. zwei kurze fragen noch dazu.
1. wie verhält es sich dann mit meinem gehalt, muß er das dann rückwirkend bezahlen? ich muß ja miete und kindergartenplatz bezahlen können, ohne kiga-platz könnte ich ja gar nicht mehr arbeiten gehen, deswegen muß ich den bezahlen ob er mich "heimschickt" oder nicht um den platz nicht zu verlieren.
2. wenn er mir kündigt: kann er das ohne grund? mein alter arbeitsplatz besteht noch und ist neu besetzt, dem betrieb geht es überdurchschnittlich gut und mein vertrag ist unbefristet, 20 mitarbeiter.
ganz lieben dank nochmals für ihre antwort. diese situation zehrt doch sehr an den nerven.
katharina
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 16:10
Antwort auf:
probleme nach EZ, noch eine frage
Hallo,
1. Klar! Aber die Idee mit dem zeugen ist gut
2. Nur mit GRund !
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2005
Antwort auf:
probleme nach EZ, noch eine frage
Ich würde definitiv an den Arbeotsplatz geghen, der in deinem vertrag steht.
Wenn irgend möglich, nimm jemanden als Zeugen mit. Die anderen MA sind sicher nicht gerne später Zeugen FÜR Dich bei Gericht.
Dir steht Dein Lohn ab dem ersten Arbeitstag nach der EZ zu. Es kommt eben nur drauf an, WANN er dann zahlt / zahlen muß...
Ich würde: an den vertraglichen Arbeitsplatz gehen, auf jeden Fall FREUNDLICH bleiben und ihn ganz ruhig drauf hinweisen, daß Du Deiner vertraglichen Pflicht nachkommst.
Mehr kannst Du leider nicht un, weniger auchnicht :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 21:09
Antwort auf:
probleme nach EZ, noch eine frage
danke für deine antwort.
ich habe noch ein problem mit einer formulierung im vertrag, könntest du mir dabei vielleicht kurz helfen ? deine meinung würde mich interessieren, für´s forum wär das nicht mehr allgemein genug....
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 21:57