Hallo Frau Bader Ich weiß Sie haben die Frage bestimmt schon 1000 mal gelesen. Bin aber trotzdem unsicher und möchte nichts falsch machen. Ich bin noch in der Elternzeit vom Kind 1 und die Elternzeit würde bis 26.04.2016 gehen. Nun bin ich wieder schwanger und der ET ist am 15.02.2016. Mein Mutterschutz würde Anfang Januar beginnen. Ich weiß auch das man die verbleibende Elternzeit hintendran hängen kann -- da weiß ich aber nicht ob wir uns das geldlich leisten können. Gibt es ein Musterschrieben wie ich es am besten formuliere ? Vielen Dank für Ihre Mühen Besten Dank im Voraus Nicole Knauft
von nicky-1205 am 19.11.2015, 12:25