Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte meine Frau im ersten Monat nach der Geburt unterstützen, indem ich zu Hause bleibe. Natürlich haben wir einen errechneten Termin, aber das Kind kann ja auch mal 1-2 Wochen früher kommen. Wie beantrage ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber und das Elterngeld bei der Familienkasse korrekt - ohne dass es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt bzw. ohne Einbußen beim Elterngeld, wenn das Kind 10 Tage früher oder auch später kommt? Beginnt meine Elternzeit dann einfach mit der Geburt? schöne Vorweihnachtszeit Mit freundlichen Grüßen

von obronik am 03.12.2021, 09:46



Antwort auf: Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

Hallo, spätestens 7 Wo vor errechneten ET mit dem Zusatz "ab Geburt, voraussichtlich am..." Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2021



Antwort auf: Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

7 Wochen vor dem errechneten Termin meldest du elternzeit ab Geburt für x Monate. Elterngeld kannst du erst mit Geburtsurkunde beantragen

von mellomania am 03.12.2021, 11:16



Antwort auf: Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

7 Wochen vor errechneten ET beantragt du Elternzeit ab Geburt... Elterngeld kannst du erst nach Geburt beantragen, für einen Anspruch musst du aber mindesten 2 Lebensmonate nehmen.

Mitglied inaktiv - 03.12.2021, 11:19



Antwort auf: Als Vater Elternzeit und Elterngeld beantragen - ohne genauen Geburtstag

Wichtig ist, dass du den Begriff Lebensmonate für die Elternzeit nutzt. Bspw. "Elternzeit für den 1. und 13. Lebensmonat." Das passt sich dann automatisch dem tatsächlichen Geburtsdatum an. Und du musst deinem Arbeitgeber sofort beide Monate nennen, in denen du Elternzeit nutzt, denn mit deiner ersten Anmeldung legst du dich für 24 Monate fest. Nennst du nur einen, musst du in den anderen 23 Monaten verbindlich wieder arbeiten. Das Elterngeld kannst du erst nach Geburt des Kindes beantragen.

von Dojii am 03.12.2021, 12:10



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