Frage: Nebengewerbe....II

Hallo, Frau Bader, also, das ganze sieht wie folgt aus. Mein Mann und ich hatten das kleine Schreibbüro letztes Jahr gegründet - im Januar habe ich dann bei meinem jetzigen Chef angefangen, ihn gefragt, ob dies ein Problem für ihn darstelle, er hat dies verneint, seine Zustimmung mündlich (aber vor Zeugen!!!) erteilt und sogar einen Synergy-Effekt vorgeschlagen (sprich: Ich könnte bei Bedarf Übersetzungen für seine Kunden anfertigen und er bekommt eine Vermittlungsgebühr o.ä.). Dies habe ich damals allerdings weder abgelehnt noch angenommen, da ich - wie gesagt - einen Interessenkonflikt vermeiden möchte. Da mein Chef weiß, daß ich auch in der Zwischenzeit für meine eigene Firma tätig bin und war kann er dies also nicht abstreiten (er hat ja schon höchstpersönlich meine Rechnung frankiert und zur Post geschlörrt). Bislang haben wir für den EU eine mündliche Vereinbarung getroffen, die folgendermaßen aussehen sollte: 1. Ich reiche auf jeden Fall EU für die Dauer von 36 Monaten ein. 2. In dieser Zeit kann er jedoch meine Arbeitskraft in Anspruch nehmen, wobei diese dann aber über unsere eigene Firma abgerechnet wird. Vorteil für mich: Wenn es mir zu viel wird - kein Thema...Vorteil für ihn: keine Lohnnebenkosten und allgemein geringerer Kostenapparat (Urlaub, blablabla). Wir hatten damals dieses Modell diskutiert und alle Parteien hatten sich damit einverstanden erklärt. Was mich vor allem interessiert ist, ob er mir im EU generell die Mitwirkung in der eigenen Firma untersagen kann, da ich dies ja bereits jetzt tue und somit nicht etwa bei einem anderen AG eine ähnliche Tätigkeit ausüben würde... Der gute wird versuchen mir bei jeder Gelegenheit ans Bein zu k..ken...und ich möchte auf alles vorbereitet sein. LG Vanessa

Mitglied inaktiv - 25.09.2000, 20:32



Antwort auf: Nebengewerbe....II

Liebe Vanessa, nach Ihrer Schilderung hat er seine Zustimmung (vor Zeugen?) gegeben, Sie müssen sich nur an die 19 Std. halten. Gruß, N.B.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2000



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