Nachdem wir jetzt mein Arbeitgeber 4 Tage vor Arbeitsbeginn nach der Elternzeit endlich eine Tätigkeitsbereich angeboten hat steht in den Anschreiben "innerhalb dieser Frist (14.10.03) halten wir uns an das Einstellungsangebot gebunden" wenn ich jetzt die Stelle nicht annehmen möchte ist dann das Arbeitsverhältins einfach beendet oder muß ich eine Kündigung schreiben.
Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 15:46
Antwort auf:
Nach EZ
Hallo,
??? Sie haben Anspruch auf Ihre alte oder eine vergleichbare Stelle. Ohne neuen Vertrag.Ich verstehe also nicht, worum es geht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2003
Antwort auf:
Nach EZ
Unsere Abteilung wurde wärend meiner EZ in eine eigene selbstständige Firma umgewandelt und daher wäre ein neuer Vertrag notwendig, wenn ich also diese Stelle nicht annehmen möchte (diesen Tätigkeitsbereich möchte ich nicht machen) muß ich den Vertrag dann kündigen oder ist mit der Formulierung sie sehen sich nur bis zum 14.10. an die Frist gebunden automatisch gekündigt.
Mitglied inaktiv - 11.10.2003, 12:32