Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zum dritten Mal schwanger. Ich befinde mich noch in Elternzeit des zweiten Kindes. Diese würde ich dann vorzeitig bzw. einen Tag bevor der neue Mutterschutz greift, beenden. So hatte ich es damals auch in der ersten Elternzeit gehandhabt. Nun interessiert mich ob ich weiterhin Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss des Mutterschaftsgeldes haben. Also es genauso gehandhabt wird wie zuvor? Mit freundlichen Grüßen Tina S.
von 19tinchen81 am 27.09.2018, 11:39