Pouksie
Liebe Frau Bader, die Frage klingt vielleicht merkwürdig, weil er ja eigentlich schon Arbeitgeberzuschuss heißt, aber ich wollte mich trotzdem erkundigen, wer diesen Zuschuss tatsächlich zahlt. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen, selbst wenn es sich um einen kleinen privaten Betrieb handelt oder läuft dies dann über Umlagen oder Versicherungen des Arbeitgebers, so dass diese Zahlungslast nicht am einzelnen Arbeitgeber hängen bleibt? Vielen Dank Hannah Burian
Hallo, das bekommt der Arbeitgeber über das U2-Verfahren zurück. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Den AG Zuschuß zahlt der AG, kann sich diesen aber nachträglich von der GKV wieder zurück erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass du in der gesetzlichen KV bist.
Pouksie
aber die GKV zahlt doch schon die 13€ pro Tag, ist doch merkwürdig, wenn sie dann im Endeffekt doch die gesamte Summe zahlt (auch wenn es nachträglich ist) ? Gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen?
Mitglied inaktiv
Die 13 Euro ist das gesetzliche Mutterschaftsgeld. Das bezahlt entweder die KK oder das Bundesversicherungsamt. Den Zuschuß bekommt nicht jede Frau. Ausrechnen muss das der AG, weil er die Einkünfte der Frau im Bemessungszeitraum kennt. Und die Zahlung geschieht über die Lohnabrechnung. Welche Frauen bekommen keinen AG-Zuschuß? - deren Arbeitsverhältnis vor der Mutterschutzfrist endet, oder auch während der Mutterschutzfrist endet (ab dann keinen AG-Zuschuß mehr vom AG) - arbeitslose Frauen - Frauen im Minijob, die familienversichert sind - Frauen die nicht mehr als 13 Euro pro Kalendertag verdienen Beamtinnen bekommen kein Mutterschaftsgeld, sondern ihren Sold vom AG komplett weitergezahlt. (ich habe das jetzt aus dem Kopf so aufgeschrieben, kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Dojii
Der Zuschuss wird über die U2-Umlage wieder an die Arbeitgeber zurückgezahlt. Diese Umlage wird von den Krankenkassen verwaltet, aber gefüllt wird der Topf von allen Arbeitgebern. Alle Arbeitgeber zahlen regelmäßig pro Arbeitnehmerin einen gewissen Betrag in diese Umlage ein. Der Zuschuss, den dir dein Chef überweist, wird also quasi von allen Arbeitgebern zusammen gezahlt.
Mitglied inaktiv
Der Zuschuss, den dir dein Chef überweist, wird also quasi von allen Arbeitgebern zusammen gezahlt. Ja, aber nur für die Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die anderen nehmen nicht am Umlageverfahren teil und erhalten auch keine Leistungen daraus bezahlt.
la-floe
@uriah, so einfach mal gar nichts schreiben geht nicht, oder? Und wenn es nur ein kleines miniminifitzelchen zu korrigieren geben könnte klugscheißt du sofort wieder rum. Ist ein bisschen gruselig
Pebbie
Als Leserin die wirklich zu jedem Thema Erfahrung hat und diese gern unter dem Volk verteilt, würde sie gerne sehen, das sie einen eigenen Experten Channel bekommt. Und wenn man sie mal beim Müll erzählen erwischt, zieht sie sich einfach zurück und sagt nichts dazu. Das ist eine Eigenart, die ist absolut unsympathisch. Seitdem sie im SWN zu einer Userin die eine Fehlgeburt hatte schrieb "das Ding" käme auch ohne OP raus und sich dabei als schwanger in der 3 SSW bezeichnete, habe ich sie gefressen. Egal wo man schaut, uriah und ihre Weisheiten waren schon da.......
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