Als Kinderkrankenschwester auf einer Kinderstation erhalte ich in den Abständen wie ich Termine bei der FÄ habe individuelle Beschäftigungsverbote. Heute erhielt ich einen Anruf vom Arbeitgeber, dass die FÄ nur noch bis Termin X Beschäftigungsverbote ausstellen soll und ich die restliche Zeit bis zum Mutterschutz meinen Resturlaub nehmen soll. Ist das rechtens?
ET: 23.11.2013
Arbeitsvertrag ist befristet bis 14.3.2014
Ich denke, dass es besser ist BV bis Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, dann das Mutterschaftsgeld zu beziehen (bis Anfang Januar), dann den Resturlaub zu nehmen und dann Elterngeld zu beantragen.
Wie sehen sie diesen Fall?
von
franziamos
am 12.08.2013, 13:15
Antwort auf:
Muss ich Urlaub nehmen trotz individuellem Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Nein. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Sie den Urlaub bereits beantragt hätten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Muss ich Urlaub nehmen trotz individuellem Beschäftigungsverbot?
Das ist "schwierig"!
Normalerweise empfiehlt es sich, den Urlaub aufzuheben.
Denn im BV bekommst du ja sowieso dein Geld - egal ob Urlaub oder nicht.
Dann könntest du den Urlaub aufheben und später nehmen.
Direkt nach dem Mutterschutz empfiehlt sich normalerweise nicht, weil sowohl der Urlaub bei der Elternzeit, als auch das Gehalt in der Zeit beim Elterngeld angerechnet wird.
Da dein Vertrag aber noch im ersten Lebensjahr und damit in der Elterngeldbezugszeit ausläuft und dann dein Urlaub ausgezahlt werden müsste (was wieder mit dem Elterngeld verrechnet würde), ist echt nicht leicht zu beantworten.
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall nicht den Urlaub vor dem Mutterschutz (statt BV) nehmen! Sondern überlegen, ob ich mit dem Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit noch ein paar Urlaubstage gut machen kann (und dann da Urlaub nehmen) oder es sich besser rechnet, doch den Urlaub bei Vertragsende auszahlen zu lassen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.08.2013, 12:02