Sehr geehrte Frau Bader,
haben Schwangere einen Rechtsanspruch auf ein beitragsfreies Ruhen ihrer Mitgliedschaft in einem Sportverein, auch wenn dies in der Vereinssatzung nicht entsprechend geregelt ist? In einem Fernsehbeitrag wurde vor kurzen gesagt, dass ein solcher Anspruch bei einer Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio besteht. Das müsste doch auch für Sportvereine gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Christina
Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 14:16
Antwort auf:
Mitgliedsbeitrag bei Schwangerschaft
Hallo,
eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden.
In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2003