Hallo Frau Bader! ich würde als Vater gerne folgende Elternzeit nehmen: Teil 1: Monate 1+2 Teil 2: Monat 4 Teil 3: Monat 9 Ich würde den Antrag 7 Wochen vor dem Geburtstermin stellen. Wenn ich den Gesetzestext richtig verstanden habe, habe ich dann auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kündigungsschutz bis zum Ende des ersten Abschnitts. Zusätzlich habe ich Kündigungsschutz 8 Wochen vor Beginn des zweiten Abschnitts. Da sich dies mit dem ersten Abschnitt überschneiden hätte ich dann insgesamt Kündigungsschutz von 7 Wochen vor Geburt bis zum Ende des 4ten Monats. Danach endet mein Kündigungsschutz und greift erst wieder 8 Wochen vor dem Beginn des 9ten Monats. Frühestens könnte mein Arbeitgeber mir als nach dem 4ten Monat kündigen. 1. Ist das korrekt? 2. Läuft dann auch erst ab diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist, also bei mir 3 Monate zum Monatsende? Sprich: Ende 4ter Monat (z.B. 20.4.19 bei Geburtstermin 20.12.18) führt dann zu einem Ende der Beschäftigung Ende Juli 2019? Danke im Voraus! Lg Juergen S.
von jschlinker am 03.10.2018, 00:42