sehr geerhrte frau bader. meine frau hat ihren arbeitsgeber gewechselt. meine frau hat sich 2 mal künstlichbefruchten lassen. das 1 . mal hat der arbeit geber den krankenschein bezahlt. das 2, mal hat er ihn nicht bezahlt und als grund angegeben es wäre eine schönheitsoperration gewesen und sie hätte es so gewollt . das gericht hat dann im prozes gesagt mann sollte es teilen .ist es rechtens was der arbeitgeber da gemacht hat . und können wir alles geld verlangen . dir kranken kasse sag sie müßten alles bezahlen . bitte um mitteilung danke im voraus ihr herr hoffmann
Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 20:38