Frage:
Kitabetreuung im BV
Hallo, vielleicht ist die Frage nicht allgemein genug, aber ich versuche es mal:
Ich bin im BV, da ich keine Zytomegalieimmunität habe und wir nur u3 betreuen. Ich wollte eigentlich gerne im Büro oder so helfen, aber die Chefin wollte das volle BV. Nun bin ich mit der Chefin im Krieg, da sie in der 5. SSW eine Email an alle Eltern schrieb und meine Schwangerschaft verkündete und darüberhinaus einen Aushang für die Laufkundachaft machte u d ich dem widersprach... Jedenfalls tut sie nun alles, um. Mir das Leben schwer zu machen. So hat sie mir zb den Kitaplatz meiner Tochter gekündigt. Die Stelle war damals so ausgeschrieben, dass das Kind kostenlos betreut werden kann. Kostenlos stimmt nicht. Ich muss 120Euro zahlen, aber beaser als 850(private Einrichtung) nun hat sie mir den Platz aber zum 30.4.gekündigt mit der Begründung, dass sie ihn für andere Mitarbeiterkinder brauchen würde. Ich bin nun unsicher, was ich tun soll. Bis ich die 12 Wochen nicht rum habe, will ich gar nichts sagen. Schließlich muss ich theoretisch zurück können und das kann ich ohne Platz ja nicht. Allerdings müsste ich ja auch danach wieder arbeiten können, wenn ich soll und das kann ich ja ohne den Platz gar nicht. Was mache ich denn nun am besten? Den Platz richtig zahlen, geht nicht. Dann bleiben mir noch 50Euro Gehalt übrig. Zuhause betreuen geht theoretisch, aber dann hätte ich auch gerne wieder Betreuungsgeld und das geht doch im BV auch nicht wirklich oder? Ich könnte auch dagegen Klagen, da es irgendwie auch eine Gehaltskürzung im BV ist, weil ich den Platz ja bei meinen Gehaltsvorstellungen berücksichtigen sollte. Ist das der einzig richtige Weg? Wenn ich ehrlich bin, ist es schon hilfreich, sie morgens betreut zu haben. Andererseits will ich sie auch nicht wo hinbringen, wo sie nicht erwünscht ist... Was meint ihr?
von
Mama-von-Linchen
am 06.02.2018, 20:10
Antwort auf:
Kitabetreuung im BV
Hallo,
die Frage ist, was zu dem KiGa-Platz geregelt ist u ob der Ihnen nur dann zsuteht, wenn Sie dort tatsächlich arbeiten.
Ansonsten ist das Ungleichbehandlung - wendn Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt u ggf. an einen RA vor Ort.
Das die AG allen von der SchwS erzählt, geht natürlich auch nicht - können Sie aber jetzt nicht mehr ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2018
Antwort auf:
Kitabetreuung im BV
Wenn Du eine Rechtsschutz hast und somit kein großes finanzielles Riskio, dann würde ich klagen. 1 x wegen des Betreuungsplatzes und 1 x wegen der Ausquatscherei gegenüber den Eltern.
Dieser private Kindergarten braucht dringend Nachhilfe im Personalrecht.
Perspektive würde ich dort nach der Geburt oder EZ eh nicht sehen, also nix zu verlieren. Die Kosten für die Betreuungskosten einer anderen Kita usw. würde ich alles geltend machen.
Mitglied inaktiv - 06.02.2018, 20:37
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Kitabetreuung im BV
Ich habe dazu eine andere Meinung als die Vorschreiberin. Du bist im BV und kannst die wertvolle Zeit zu Hause mit deinem eigenen Kind zubringen. Wenn dein Kind in der Kita ist, dann bringt es die ganzen Infektionskrankheiten mit in die Kita, für die du eigentlich freigestellt wurdest. Nicht logisch.
Sollte es zur Fehlgeburt kommen, muss dein Kind selbstverständlich wieder in die Kita aufgenommen werden, damit du nach einer gewissen Krankschreibungsdauer wieder arbeiten kannst.
Wenn du klagen möchtest, kannst du die Weiterbeschäftigung im Büro des Kindergartens einklagen. So ansteckend ist CMV nicht, dass du nicht administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen könntest. Der AG wäre verpflichtet, dich im Sinne der Rangfolge der Maßnahmen mit solchen Aufgaben weiterzubeschäftigen. Das neue Mutterchutzrecht sieht das ausdrücklich vor.
Mitglied inaktiv - 06.02.2018, 20:43
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Kitabetreuung im BV
Bei Datenschutzangelegenheiten ist der Spaß für die Vorschreiberin vorbei :-D
Allein dagegen wäre ich vorgegangen, die Schikane jetzt ist nur das I-Tüpfelchen.
Mitglied inaktiv - 06.02.2018, 20:47
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Kitabetreuung im BV
Ich tendiere tatsächlich auch zum rausnehmen. Meint ihr, ich kann dann wieder Betreuungsgeld bekommen. Man soll ja nicht besser gestellt sein. Allerdings soll man auch den Kitaplatz nicht weggenommen bekommen.... Wegen Krankheit ist es vielleicht tatsächlich sinnvoll. Und im Winter wird sie eh drei und muss da raus.
von
Mama-von-Linchen
am 06.02.2018, 21:08
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Kitabetreuung im BV
So viel ich weiß, ist das Betreuungsgeld abgeschafft worden.
Vielleicht kannst du sie etwas eher in den neuen Kindergarten eingewöhnen?
Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 07:13
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Kitabetreuung im BV
Ich gehe da eher mit Hubbendubbel.
Klar kann sie momentan ihr Kind zu Hause betreuen. Was aber, wenn es doch zu einem Abbruch der Schwangerschaft kommt (die ersten 3 Monate sind ja noch nicht rum)? Dann ist der Platz bereits von einem anderen MA-Kind besetzt und so wie die Chefin/Situation mit der Chefin geschildert wurde, wird sie eher nicht den Platz für das Kind der AP wieder frei machen.
Ich würde mich zumindest anwaltlich beraten lassen. Auch im Hinblick auf das BV. Es macht nicht den Eindruck, als ob die Chefin wirklich Interesse daran gehabt hätte, einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder zu schaffen. Was ja letztendlich zu den Nachteilen für die AP führt.
Von der Verletzung der Persönlichkeitsrechten mal ganz abgesehen...
von
cube
am 07.02.2018, 09:11
Antwort auf:
Kitabetreuung im BV
Ach Cube, mit mir waren gleichzeitig 4 weitere Frauen im Bekanntenkreis schwanger, ich bin die Einzige die ihr Kind am Abend ins Bett bringen kann. Nicht etwa Verluste in den ersten 12 Wochen. Nein 13 SSW, 21 SSW bemerkt vermutlich 18 SSW, 26 SSW Wehen und Totgeburt, 39 SSW Komplikationen bei der Geburt...
Es ist furchtbar, viele sind sich dessen nicht bewusst. Deswegen meine ich immer ein AG braucht immer Plan A und B. Im vorliegenden Sachverhalt habe ich auch daran gedacht, dass der Kitaplatz dann im Fall xyz weg ist.
Unmöglich das Unternehmen. :-(
Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 09:32