Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Masernimpfpflicht Betreuungsverbot Kita

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Masernimpfpflicht Betreuungsverbot Kita

ytakw

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Hallo, meine Tochter ist am 29.8. Ein Jahr alt geworden und sollte seit heute (5.9.) Im Kindergarten eingewöhnt werden. Aufgrund von Urlaub und Krankheit konnte meine Tochter die letzte 6fach Impfung erst am 25.8. Bekommen. Da zwischen den Impfungen immer eine gewisse Zeit vergehen muss, habe ich erst am 29.9. Einen Termin zur ersten MMR Impfung. Kann ich eine Betreuung im Kindergarten verlangen? Aus gesundheitlichen Gründen ist ja die Impfung nicht früher möglich. Danke vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Bundesgesundheitsministerium sagt dazu: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html "Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. " Da es ja aber gerade erst vollendet ist und Sie schon einen Termin haben (was ja nachweisbar ist), halte ich das für kein Problem. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, nein, verlangen kannst Du das nicht. Das Gesetz ist da in RLP ganz eindeutig: Vor dem 2. Geburtstag muss eine Impfung nachgewiesen werden, ansonsten wird das Kind nicht betreut. Wenn Du aus einem anderen Bundesland kommst, google das gesondert nach. Und zwischen zwei verschiedenen Impfungen muss nicht zwingend so viel Zeit vergehen, das kommt meiner Erfahrung nach auch auf den Kinderarzt an und wie er es handhabt. Abgesehen davon ist das kein "gesundheitlicher Grund" im Sinne des Gesetzes, da geht es um anderes. Viele Grüße


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