Hat das Kind (eineinhalb) einer alleinerziehenden Teilzeit-berufstätigen Mutter noch Anspruch auf Kinderunterhalt vom Vater (waren nicht verheiratet) oder auf Unterhaltsvorschuss, wenn diese als Beamte Familien- und Kinderzuschläge (in Höhe von etwa 130 Euro brutto) bekommt? Gruß, Sabri
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 14:20