Frage: Kindesunterhalt

Hallo, mir brend da eine ganz bestimmte sache auf der Seele... Also, mein Mann hat ein Uneheliches Kind, für das er bisher 210€ gezahlt hat, wir haben ja auch eine gemeinsame Tochter. (Also haben wir 1(2,9Jahre) uneheliches Kind, 1 Ehefrau und ein Gemeinsames im haushalt lebendes Kind (2 Jahre).) Als wir nun im Juni diesen Jahres unser 2. Kind bekommen haben und er den Kindesunterhalt neu berechnen hat lassen kam heraus, das er nun 230€ zahlen muss.... Aber wie kann das denn sein???? Ist die DüsseldorferTabelle denn so weit hoch gegangen???? Außerdem würde mich mal interesieren, was man alles so angeben kann um den Betrag zu senken ( nicht weil ich dem Kind nicht mehr gönne), weil mein mann ja zum beispiel in Köln arbeitet also jeden tag knapp 100km zur Arbeit fährt, und einen Kredit abbezahlen muss und soweiter..... Vielen dank für ihre Hilfe im vorraus

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 01:31



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, den Unterhalt hier ausrechnen kann ich nicht. Da mùssen Sie sich an einen Kollegn vor Ort wenden Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2008



Antwort auf: Kindesunterhalt

Vom Netto kann man berufsbedingte Aufwendungen abziehen. DANN wird erst dier Unterhalt berechnet. bei 100 km pro tag zur Arbeit kann da schon eine Kürzung über die eingerechneten 5% herausschauen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 12.10.2008, 18:21



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